Frank P.* betreibt ein Hotel in einem kleinen Ort in Rheinland-Pfalz. Für die Arbeit will er einen Minibus kaufen, um Gäste vom Bahnhof abzuholen. Auf einem Onlineportal findet er ein Angebot für einen Mercedes Viano. 224 PS, Dieselantrieb, Leichtmetallfelgen. Dieses Modell wird so nicht mehr hergestellt und ist genau das, was P. sucht. Er will ihn unbedingt. P. und seine Freundin telefonieren mit dem Anbieter, der sich als Klaus Haase aus Berlin ausgibt. Sie vereinbaren einen Preis von 27.400 Euro. Durchschnitt für solch einen Wagen. Das Geld soll bar übergeben werden.

Am 16. Februar 2016 steigt P. in einen Zug nach Berlin. Er trägt einen Umschlag mit dem Geld bei sich.

Bedenken hat er nicht, wie er ze.tt später erzählt: "Bei uns gibt's keine Kriminalität." Während er im Zug sitzt, schreibt seine Freundin eine Whatsapp-Nachricht an Klaus Haase: "Ich hab ihn sicher beim Zug abgeliefert." Die Antwort: "Ich freue mich jetzt schon." Dahinter fünf Zwinkersmileys.

Jetzt kümmern wir uns erst mal um dich.
Eine der beiden Personen zu P. kurz vor dem Überfall

Als P. in Berlin ankommt, ist es bereits dunkel. Auf sein Handy erhält er eine Nachricht mit dem Treffpunkt. Er soll mit dem Taxi kommen. Es ist eine schlecht beleuchtete Straße in einem Wohngebiet am Stadtrand von Berlin. Sie endet an einem Sportplatz. P. steigt aus, doch er sieht weder einen Bus noch sonst irgendjemanden. Er geht zurück zu einer Tankstelle an einer Ausfallstraße. Er versucht, den Verkäufer des Autos zu erreichen. Niemand hebt ab. Dann trifft er einen Entschluss. Er geht noch mal zurück zum Treffpunkt. Mittlerweile beschleicht ihn ein komisches Gefühl. Er schiebt es beiseite. "Vielleicht war es die Gier, das Auto unbedingt haben zu wollen", sagt er.  Wieder ist niemand dort. Doch plötzlich sieht P. zwei Gestalten, die aus einem kleinen Weg neben dem Sportplatz kommen und auf ihn zulaufen.

Sie tragen Kapuzenpullis, vielleicht sind sie maskiert, so genau kann P. das aufgrund der Dunkelheit nicht erkennen. "Jetzt kümmern wir uns erstmal um dich", sagt einer der beiden – und schon hat P. eine Wolke Pfefferspray im Gesicht.

Sie wollen ihm die Laptoptasche mit dem Geld und einem MacBook Pro entreißen. P. wehrt sich, einer der beiden geht mit ihm zu Boden. Der andere schlägt mit einem Gegenstand auf P. ein, der Angst um sein Leben bekommt und sich nicht mehr bewegt. Die beiden greifen sich die Tasche und verschwinden. Mit Prellungen an Rippen, Oberschenkel, Schulter und einem Bluterguss am Hinterkopf schleppt sich P. zurück zur Tankstelle und ruft die Polizei. Seine Verletzungen werden später in einem Krankenhaus behandelt und dokumentiert.

Die Ermittlungen

Völlig aufgelöst kehrt P. tags darauf zurück in die Heimat. Der Fall lässt ihm keine Ruhe und er beginnt, auf eigene Faust zu ermitteln. Einige Tage später entdeckt er auf demselben Onlineportal wieder ein Inserat für einen Mercedes Viano. Dieses Mal heißt der Anbieter Adrian Ziehn. Doch die Anzeige ist im gleichen Stil geschrieben und auch die Fotos sind vor einem ähnlichen Hintergrund aufgenommen. P. bittet den Hausmeister seines Hotels, anzurufen und sich als Interessent auszugeben. Der Hausmeister stellt das Telefon auf laut und ruft an. P. und seine Freundin haben keinen Zweifel: Das ist derselbe Mann.

Die Sache wird heiß und P. übergibt seine Informationen der Polizei. Das Landeskriminalamt übernimmt, ein verdeckter Ermittler soll die Täter*innen auf frischer Tat ertappen. Der Ermittler gibt sich als Bruder des Hausmeisters aus. Der sei erkrankt, darum übernehme er die Verhandlungen und ja, das Auto würde er gerne kaufen. Sie vereinbaren einen Kaufpreis von 29.000 Euro. Den Treffpunkt würde er auf sein Handy bekommen. Ein Taxi solle ihn dort hin bringen, lautet die Anweisung. Es dämmert bereits und der Ermittler wird immer wieder an weitere Orte geschickt oder auf später vertröstet. "Ich hatte das Gefühl, dass sie die Dunkelheit abwarten wollten", sagt er vor Gericht aus.

Schließlich wird er an den Stadtrand gelotst. Dort soll er aussteigen, durch einen Torbogen gehen und sich dann mit dem Verkäufer treffen. Doch als der Ermittler ankommt, erscheint ihm der Ort zu unheimlich. Er beschließt, nicht auszusteigen und fährt zu einem nahegelegenen McDonalds'. Nun will er den Verkäufer dort hinlocken. Heller, sicherer, besser für die Festnahme. Doch nachdem er eine Nachricht mit "Komm zum McDonalds'" schickt, bricht der Kontakt ab. Das Handy der anderen Person ist aus.

Dann geht es schnell. Der Einsatzleiter entscheidet: Festnahme. Weitere Polizist*innen haben am ursprünglichen Treffpunkt in Verstecken gewartet und sehen dort zwei junge Männer in ein Auto steigen und wegfahren. An einer Ampel stoppen sie das Auto und nehmen die beiden Männer fest. Bei ihnen finden sie zwei Flaschen Pfefferspray und ein zusätzliches Handy. Darauf findet die Polizei die Telefonverbindungen mit P., seiner Freundin und dem verdeckten Ermittler. Auch die Nachrichtenverläufe mit allen dreien sind da.

Der Prozess

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die beiden Männer: In P.s Fall wegen schweren Raubes und Körperverletzung und im Fall des verdeckten Ermittlers wegen versuchten Raubes. Sie ist überzeugt davon, dass beide Fälle zusammengehören. Zum Prozess kommt es erst drei Jahre später. So finden sich die beiden 23-jährigen mutmaßlichen Täter Mitte März 2019 im Landgericht Berlin wieder. In Turnschuhen und Jeans sitzen sie aufrecht auf ihren Stühlen, hin und wieder wippt einer von beiden mit seinem Fuß. Die beiden kennen sich seit ihrer Kindheit, waren Nachbarn, spielten im selben Fußballverein. Beide wohnen noch zu Hause bei den Eltern.

Es ist ein undurchsichtiger Prozess, den das Jugendgericht unter Leitung von Regina Alex zu führen hat. Beide Angeklagten schweigen während der drei Verhandlungstage, lassen durch ihre Anwälte aber eine Erklärung verlesen. Mit dem ersten Fall hätten beide nichts zu tun, einer von ihnen habe sogar ein Alibi. Er sei mit einem Arbeitskollegen aus dem Autohaus, in dem er arbeitet, auf einer Überführungsfahrt gewesen.

Ich war ein Jahr krankgeschrieben und wöchentlich in psychotherapeutischer Behandlung.
Frank P.

Bei Fall zwei sieht es anders aus. Hier gestehen beide, dass sie einen Raub geplant hatten. "Jemand kam auf uns zu. Ich kenne den Namen, kann ihn aber aus einem wichtigen Grund nicht nennen", liest einer der Anwälte für seinen Mandanten vor. Die Person habe gesagt, dass alles vorbereitet sei. Es sei ein einfacher Weg, schnelles Geld zu machen. Eine genaue Summe habe niemand genannt, aber sie hätten sich pro Person rund 10.000 Euro ausgerechnet. Heute tue es ihnen leid und ihnen sei unklar, warum sie sich damals überhaupt darauf eingelassen hätten.

P. träumt jede Nacht von der Tat

Der erste Zeuge ist P.. Trotz seines stämmigen Körperbaus betritt er mit federndem Schritt den Gerichtssaal und nimmt auf dem Zeug*innenstuhl Platz. Die beiden Angeklagten sitzen schräg hinter ihm, keine zwei Meter entfernt. Doch er kann wenig zur Aufklärung beitragen. Richterin: "Hatte die Person, die Sie überfallen hat und die, mit der Sie telefoniert haben, die gleiche Stimme?" – "Ich kann mich nicht erinnern." "Sehen Sie hier im Saal die beiden Personen, die sie überfallen haben?" – "Ich kann sie nicht erkennen."

Worüber P. jedoch Auskunft geben kann, ist sein heutiger Zustand. "Ich war ein Jahr krankgeschrieben und wöchentlich in psychotherapeutischer Behandlung", sagt er. Bis heute habe er die Tat nicht verarbeitet. In der Zeit nach dem Überfall habe er Angst vor dem Schlafengehen gehabt. Denn jede Nacht erlebte er das Geschehene nochmal. Er sei misstrauisch geworden. "Ich bin im Umgang mit Menschen nicht mehr so offen", sagt er. Das einzig Positive: Die Hausratversicherung habe ihm damals den Preis für den Laptop und immerhin 20.000 Euro zurückerstattet.

Ungereimtheiten

Um herauszufinden, wie gut das Alibi mit der Überführungsfahrt ist, hat das Gericht zwei Zeugen geladen: den Betreiber des Autohandels, bei dem der Angeklagte arbeitet und einen Angestellten. Dieser soll bei der Fahrt dabei gewesen sein. Chef und Angeklagter scheinen sich gut zu kennen. Vor der Tür begrüßen sie sich mit einem Kuss auf die Wange. Später stellt sich heraus, dass der Vater des Angeklagten und der Autohändler gute Freunde sind.

Vor Gericht präsentiert der Autohändler ein Fahrtenbuch. Aus dem geht hervor, dass sein Angestellter bis kurz vor dem Überfall auf P. in einer Werkstatt in Kreuzberg war. Unmöglich, von dort aus rechtzeitig an den Tatort gekommen zu sein. Der Angeklagte habe den anderen Angestellten an jenem Tag begleitet. Im Fahrtenbuch steht jedoch nur der Name des Kollegen, nicht des Angeklagten.

Es entstand der Eindruck, dass wir erwartet wurden und Beweismittel beseitigt werden sollten.
Aus dem Polizeibericht der Hausdurchsuchung bei einem der Angeklagten

Ebenfalls interessant: Nach der Festnahme der Angeklagten telefoniert einer der beiden mit einem Anwalt. Als die Polizei Stunden später um 1:30 Uhr zu einer Wohnungsdurchsuchung bei einem der Angeklagten anrückt, ist dessen gesamte Familie wach und auch der besagte Anwalt ist in der Wohnung. Die Polizist*innen finden eine Tastatur, einen Drucker und eine Maus, doch keinen Computer und keine Tablets. Im Protokoll der Durchsuchung, das die Richterin verliest, heißt es: "Es entstand der Eindruck, dass wir erwartet wurden und Beweismittel beseitigt werden sollten." Die Familie gibt an, dass der Rechner zur Reparatur bei Saturn sei. Die Polizei prüfte nie nach, ob es wirklich so war.

Es gibt also Indizien dafür, dass die beiden Angeklagten irgendetwas mit dem Überfall auf P. zu tun haben. Aber ob sie ihn wirklich ausgeraubt haben, lässt sich vor Gericht nicht klären. Am stärksten belastet einen der beiden Angeklagten das Handy, welches die Polizei während der Festnahme bei ihm findet. Es wurde zweifelsfrei für beide Taten verwendet. Doch es ist ein Prepaid-Handy, und 2016 konnte man diese noch ohne Angabe von Personalien kaufen. Ob die Verdächtigen das Telefon für die erste Tat benutzt haben oder es danach von irgendjemandem bekommen haben, lässt sich nicht mehr eindeutig klären. Und auch wenn die beiden es nicht selbst waren, so wissen sie vermutlich doch, wer die erste Tat eingefädelt hat.

Das Urteil

Staatsanwältin Susanne Friedwald sagt in ihrem Plädoyer, das Telefon passe zwar zur ersten Tat, aber nicht ausreiche, um die beiden Männer vor Gericht zu überführen. Für diese Tat sollen sie freigesprochen werden. Für den versuchten Raub im zweiten Fall fordert sie für beide je ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem solle der Angeklagte, bei dem das Handy gefunden wurde, 600 Euro Geldstrafe zahlen und sein Komplize 80 Sozialstunden ableisten.

Die Anwälte der beiden plädieren in beiden Fällen auf Freispruch. Ihr Argument für den zweiten Fall: Die Verdächtigen hätten die Tat abgebrochen, seien im juristischen Sinne also  "von ihrem ursprünglichen Plan zurückgetreten".

Das Gericht folgt den Anwälten in dieser Einschätzung nicht und übertrifft mit dem Strafmaß sogar die Forderung der Staatsanwältin. Für den Raub an Frank P. spricht das Gericht die beiden 23-Jährigen zwar frei. Doch für den geplanten Raub erhalten sie jeweils zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von je 1.500 Euro. Negativ sei den beiden auszulegen, dass sie Reizgas bei sich führten: "Das zeigt, dass sie davon ausgingen, dass körperliche Gewalt nicht reicht." Auch, dass das Opfer in einen Hinterhalt gelockt werden sollte, sei ihnen anzulasten. "Sehr, sehr negativ wirkt sich die hohe Beuteerwartung aus", sagt die Richterin. Sie hätten damit gerechnet, dass sie mit 29.000 Euro in bar davonkommen. "Dafür müssen andere sehr lange arbeiten." Positiv sei ihnen anzurechnen, dass es bei beiden bislang keine Vorstrafen gebe, dass sie gestanden hätten und dass sie mit 23 Jahren noch junge Erwachsene seien. "Deshalb war es klar, dass wir die Strafe zur Bewährung aussetzen", so die Richterin.

Die Folgen

Nach dem letzten Prozesstag hat ze.tt mit P. telefoniert. "Das Urteil ist mir egal", sagt er, "meine Ängste bleiben trotzdem. Ich komme immer noch schlechter mit Menschen zurecht als vor der Tat." Daran werde auch das Urteil nichts ändern. Sein altes Leben werde er nicht wiederbekommen. "Diese Menschen machen sich keine Gedanken darüber, was sie anderen antun", sagt er.

* Name geändert