Der österreichische Rapper T-Ser veröffentlichte am Sonntag in den sozialen Medien mehrere Videos, auf denen zu sehen ist, wie er und ein zweiter Schwarzer Mann bei einem Meeting im Park von der Wiener Polizei einer Personenkontrolle unterzogen wurden. Die Aufnahmen zeigen, wie aggressiv die Beamt*innen die Männer festhalten, die sich augenscheinlich friedlich verhalten.

Die Polizei führe in diesem Bereich grundsätzlich Schwerpunktkontrollen durch, weil es dort wiederholt zu strafbaren Handlungen gekommen sei und Beschwerden vorlägen, rechtfertigte die Polizeisprecherin Irina Steirer den Fall. Für T-Ser und viele andere ist klar, was eigentlich passierte: Racial Profiling.

Beim Racial oder Ethnical Profiling werden Menschen aufgrund ihrer Haut- und Haarfarbe oder ihrer Gesichtszüge selektiv durchsucht, ohne dass ihnen eine Straftat vorgeworfen werden kann. Dem liegt die rassistische Annahme zugrunde, dass Menschen, die nicht weiß sind, aufgrund ihrer kulturellen oder ethnischen Herkunft grundsätzlich krimineller oder gefährlicher sind.

Racial Profiling widerspricht dem Grundgesetz

Die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrolle aus dem Bundespolizeigesetz (BPoIO) ermächtigt Bundespolizist*innen in Deutschland Personenkontrollen durchzuführen, selbst wenn kein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. Dabei sollen illegale Einreisen verhindert werden. Erlaubt sind Kontrollen dieser Art jedoch nur an Orten, die eine Einreise nach Deutschland ermöglichen, etwa in Zügen oder entlang der Grenze. Diese Praxis ist umstritten, da es hier besonders häufig zu Fällen von Racial Profiling kommt.

Expert*innen wie der Polizeisoziologe Rafael Behr weisen darauf hin, dass Racial Profiling dem Grundgesetz widerspreche: Dieses verbiete die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe. Das bestätigte im April auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat sich im August dieses Jahres angeschlossen. Amnesty International betont, dass Racial Profiling gegen den Artikel 1 der Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) und gegen Artikel 2 und 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) verstoße. Beides verbiete, dass Personen aus rassistischen Gründen ungleich behandelt werden.

Da es in diesem Zusammenhang nicht vordergründig um vereinzelte, individuelle Handlungen von Polizeibeamt*innen geht, sondern von Denk- und Handlungsmustern ausgegangen wird, die strukturell verankert seien, spricht man von institutionellem Rassismus. Genaue Statistiken über Fälle des Racial Profiling gibt es nicht, da sie von der Polizei nicht gezählt werden. Es gibt jedoch zahlreiche Berichte von Betroffenen, die regelmäßig in den Medien und im Internet veröffentlicht werden.

Racial Profiling kann jederzeit und überall passieren. Hier erklären wir, wie du dir und anderen in so einer Situation helfen kannst.

Was du als Betroffene*r tun kannst:

Versuche die Situation einzuschätzen: Wirst du als einzige Person kontrolliert? Werden andere Schwarze Menschen und People of Color kontrolliert? Erkundige dich bei den Polizist*innen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Kontrolle durchgeführt wird. Schreib die Antwort auf.

Die Beamt*innen sind verpflichtet, dir ihren Namen oder ihre Dienstnummer zu nennen, sofern sie eine tragen. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall, wie etwa in Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Notiere gegebenenfalls auch diese, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zu können. Diese muss beim Polizeipräsidium des jeweiligen Bundeslandes erfolgen.

Sprich nach der Kontrolle Menschen in deiner Umgebung auf den Vorfall an, eventuell können sie dir als Zeug*innen behilflich sein. Notiere ihre Kontaktdaten und ihr Gedächtnisprotokoll der Vorgänge. Fertige schnellstmöglich auch selbst ein Protokoll an.

Es gibt unterschiedliche Beratungsstellen, die dir Hilfe bei Gerichtsprozessen oder bei der Suche nach Anwält*innen bieten, darunter das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e. V. oder in Berlin etwa die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP).

Was du als Zeug*in tun kannst:

Wie auch im Falle von rassistischen Übergriffen auf der Straße oder in der U-Bahn ist es sinnvoll, erst einmal die Betroffenen anzusprechen und Hilfe anzubieten. Frag anschließend bei der Polizei nach, warum gerade von dieser Person ein Verdacht ausgehen soll.

Ist keine konkrete Straftat oder Gefahr erkennbar oder von der Polizei angegeben, konfrontiere sie mit der Unzulässigkeit ihrer Kontrolle. Auch du darfst die Dienstnummer der Beamt*innen erfragen, für eine anschließende Dienstaufsichtsbeschwerde.

Der Fall um den Rapper T-Ser kam nur an die Öffentlichkeit, weil seine Freunde das Handy zückten und die Situation filmten. Uniformierte Polizeibeamt*innen während eines Einsatzes in der Öffentlichkeit zu filmen, ist laut eines Sprechers der Polizei Berlin erlaubt, solange dadurch der Einsatz nicht behindert wird. Die Aktivistin und Beraterin Céline Barry vom antirassistischen Projekt Each One rät, Szenen aus der Ferne zu filmen, ohne einzelne Personen, sprich Polizist*innen, in den Vordergrund zu stellen.

Falls die betroffene Person von der Polizei abgeführt wird, kannst du ihr deine eigenen Kontaktdaten geben, damit sie dich im Falle eines Gerichtsverfahrens als Zeug*in kontaktieren kann – oder falls sie einfach mit jemandem über den Vorfall sprechen möchte. Frag bei den Beamt*innen nach, wie die Person heißt und wo sie hingeführt wird. Sprich andere Zeug*innen an, die das Geschehen beobachtet haben. Du bist nicht gerade auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit oder in die Uni? Dann geh mit. Informiere gegebenenfalls selbst Initiativen und Beratungsstellen.