Dieser Text ist Teil einer Kolumnenserie für ze.tt crime. Eine Anwältin, eine Gefängnisarchitektin und eine Rechtsmedizinerin berichten über ihren Berufsalltag, Themen, die sie beschäftigen und kuriose Fälle.

Viele Freunde und Bekannte stellen mir die Frage "Gibt es den perfekten Mord?" und denken: "Wenn's eine weiß, dann sie." Und damit könnten sie gar nicht so unrecht haben. Die Definition des Mordes (§ 211 StGB) ist an sich juristische Aufgabe. Die Kriterien dafür sind eng gesteckt. Die Tötung kann nur dann als Mord interpretiert werden, wenn sie aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln geschieht. Außerdem spricht man auch von Mord, wenn die Tötung geschieht, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Heimtücke, Habgier, Mordlust: das sind alles juristische Begrifflichkeiten. Aber daraus wird schnell deutlich, dass allgemein das Wort Mord ziemlich inflationär benutzt wird.

Deshalb benutzen wir in der Rechtsmedizin auch zunächst die Bezeichnung Tötungsdelikt, wenn wir beispielsweise zu einem Leichenfundort gerufen werden. Zu diesem sehr frühen Zeitpunkt in den polizeilichen Ermittlungen ist nämlich in den meisten Fällen noch gar nicht klar, ob es ein Mord nach juristischen Kriterien ist oder nicht. Um eine Tat als Mord zu klassifizieren, ist somit eine Kenntnis über das Motiv des Täters notwendig oder über die Durchführung der Tat.

Was soll "perfekt" eigentlich bedeuten?

Dennoch: Das ist sicherlich eine Frage, die nicht so einfach zu beantworten ist. Was bedeutet denn perfekt? Ist damit gemeint, dass man es zwar offensichtlich mit einem Mord zu tun hat, die*der Täter*in oder gar die Leiche aber niemals entdeckt werden oder ist damit gemeint, dass niemals gewahr wird, dass jemand ermordet worden ist, da es so aussieht, als ob er oder sie friedlich eingeschlafen ist? Auch ist grundsätzlich die Begrifflichkeit des perfekten Mordes recht kritisch zu sehen, da perfekt zunächst so klingt, dass es etwas Positives wäre, jemanden zu töten. Es geht jedoch vielmehr darum, dass ein Mordfall ermittlerisch aus unterschiedlichen Gründen nicht zu lösen ist.

Bei vielen Tötungsdelikten ist zu Anfang der Ermittlungen noch nicht klar, wer die*der Täter*in ist. Aus Erfahrung und auch rein statistisch ist es am wahrscheinlichsten, dass man nach jemandem aus dem engsten oder engeren Umfeld der*s Getöteten suche muss. Oftmals bestand vor dem Tod eine familiäre, partnerschaftliche oder freundschaftliche Beziehung. Dementsprechend schwierig kann es in den Ermittlungen dann für die Kriminalpolizei werden, wenn diese Personen als Täter*in nicht in Frage kommen, sondern jemand völlig fremdes. Dann heißt es für die Polizei, zu ermitteln, wo die*der Getötete sich zuletzt aufgehalten und mit wem sie*er Kontakt hatte, um den Kreis der Täter*innen einzugrenzen. Aber das sind sicherlich Details, die ein Kriminalpolizist sehr viel besser erläutern kann.

Keine Spuren am Leichnam zu hinterlassen, ist grundsätzlich möglich, aber aufgrund der extrem sensiblen Methoden der forensischen Molekulargenetik unwahrscheinlich.
Katharina Feld

Sind Spuren an der Leiche?

Meine Aufgabe als Rechtsmedizinerin ist in diesem Zusammenhang unter anderem die spurenschonende Sicherung von Details am Leichnam. Die erste Spurensicherung am Leichenfundort wird durch Mitarbeiter des Erkennungsdienstes durchgeführt, bevor wir Rechtsmediziner mit unseren Untersuchungen beginnen können. Wir sichern dann gegebenenfalls noch Spuren aus Körperöffnungen, beispielsweise wenn der Verdacht auf ein Sexualdelikt besteht. Wichtig ist hier, dass wir nicht aus Versehen Spuren am Leichnam vernichten oder gar selbst legen, beispielsweise unsere eigene DNA. Und hier wäre der erste Ansatzpunkt für den perfekten Mord, nämlich wenn Täter*innen es schaffen, keine Spuren am Leichnam zu hinterlassen, die Rückschlüsse auf sie zulassen. Das ist grundsätzlich möglich, aber aufgrund der extrem sensiblen Methoden der forensischen Molekulargenetik unwahrscheinlich, da hier oftmals buchstäblich eine kleine Hautschuppe reicht, um genug DNA für einen Vergleich zu extrahieren.

Die Treppe hinuntergestürzt

Eine weitere Variante, wie ein Tötungsdelikt unerkannt bleiben kann, ist, wenn Verletzungen provoziert werden, die klassischerweise auch bei anderen Vorgängen, wie beispielsweise Unfällen, entstehen. Klassiker hierfür sind Sturzgeschehen aller Art, wobei auch hier der Rechtsmediziner Befunde beispielsweise durch einen Schlag auf den Kopf von Befunden, die durch einen Sturz entstehen, unterscheiden kann. Allerdings: je komplexer der Sturz und die Verletzungen sind, desto schwieriger wird es für uns. Essenziell ist in diesem Zusammenhang auch die Arbeit der Toxikolog*innen zur Feststellung einer Berauschung, beispielsweise durch Alkohol. Jeder weiß ja, dass die Sturzneigung mit steigender Alkoholisierung deutlich zunimmt.

Ähnlich verhält es sich hier mir Leichen, die nach einer Tötung auf Bahngleise gelegt werden, um die Tötung zu vertuschen. Auch hier kommt es durch ein Überrollen der Bahn zu einem derart ausgeprägten Verletzungsbild beziehungsweise zu einer Zerstörung des Körpers, dass vorangegangene Gewalteinwirkungen, die zum Tod geführt haben, nicht mehr sicht- oder erkennbar sind. Wichtig ist hier, dass durch die Kriminalpolizei nach Hinweisen geschaut wird, ob es sich eventuell um einen Suizid handelt, beispielsweise wenn ein Abschiedsbrief gefunden wird. Zudem kann auch in solchen Fällen eine toxikologische Untersuchung sehr aufschlussreich sein, wenn es darum geht, herauszufinden, ob es sich möglicherweise auch um einen Unfall handelt.

Wir legen in der Rechtsmedizin großen Wert darauf, jeden Säugling, der plötzlich und ohne bekannte Vorerkrankungen stirbt, zu obduzieren.
Katharina Feld

Das wehrlose Opfer

Auf der anderen Seite stellen spurenarme Tötungen ebenfalls eine besondere Herausforderung dar. Klassiker ist hier das Töten mittels einer weichen Bedeckung (zum Beispiel ein Kopfkissen), wobei man zumeist keine oder leicht zu übersehende äußerlich sichtbare Befunde hat. Voraussetzung ist, dass die zu tötende Person wehrlos ist, also beispielsweise ein Säugling, ein bettlägeriger alter Mensch oder unter Drogen-/Alkoholeinfluss steht. Nur dann ist aus Sicht der*des Täter*in auszuschließen, dass es zu äußerlich sichtbaren Verletzungen kommt, die darauf zurückzuführen sind, dass sich jemand gewehrt hat und die den Verdacht erwecken könnten, dass etwas nicht stimmt.

Ansonsten gibt es natürlich auch hier rechtsmedizinische Methoden und Methoden der Spurensicherung, die ein solches Tötungsdelikt aufdecken können. Beispielsweise können innere Verletzungen vorliegen, die man von außen gar nicht sieht. Auch mit aus diesem Grund legen wir in der Rechtsmedizin beispielsweise großen Wert darauf, jeden Säugling, der plötzlich und ohne bekannte Vorerkrankungen stirbt, zu obduzieren.

Bei älteren Menschen mit bekannten Vorerkrankungen ist dies schon schwieriger, da bereits im ersten Schritt einer Ermittlung um den Tod eines Menschen ein schwerwiegender Fehler passieren kann. Gerade in solchen Fällen, insbesondere wenn die Person zu Hause oder im Heim verstirbt, füllen die behandelnden Hausärzt*innen die Todesbescheinigungen aus. Gerade wenn dann keine offensichtlichen Spuren vom Gewalt am Leichnam zu erkennen sind, wird großzügig ein natürlicher Tod bescheinigt. Da sich daraus dann kein Todesermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei anschließt, kann natürlich niemand sagen, ob die*der Verstorbene nicht vielleicht doch einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen ist. Dieser Punkt ist bei der Betrachtung von Todesfällen insgesamt sehr wichtig. Es wird nämlich nicht jeder Fall eingehend untersucht. Dementsprechend hoch kann die Dunkelziffer an unentdeckten Tötungsdelikten sein.

Gift

Ein Töten durch Gift ist von außen nur durch ganz unspezifische Befunde, beispielsweise durch einen Schaumpilz vor dem Mund, zu erkennen, wobei sich in solchen Fällen grundsätzlich die Frage stellt, ob das Gift nicht möglicherweise in suizidaler Absicht selbst eingenommen worden ist. Auch ist ein Verabreichen von Gift oder tödlicher Substanzen selten ohne Gegenwehr möglich, es sei denn der Getötete merkt nicht, dass er oder sie vergiftet wurde. Somit sind an ein Mordgift verschiedene Ansprüche zu stellen. Es sollte geruchs- und geschmacklos sein, sofern man es ins Essen oder ein Getränk mischen möchte, am besten leicht verzögert zu Symptomen oder dem Tod führen und am besten postmortal nicht mehr nachweisbar sein. Hier gibt es sicherlich besser und weniger gut geeignete beziehungsweise zugängliche Kandidat*innen, aber ebenso gibt es Möglichkeiten, mit sehr sensiblen toxikologischen Methoden, die Gabe körperfremder Substanzen nachzuweisen.

Ein absoluter Sonderfall ist noch der Mord ohne Leiche. Solche Fälle geistern gelegentlich durch die Medien und enden oft in spektakulären und medial aufgebauschten Gerichtsprozessen, in denen der Tatverdächtige zum Verbleib des Leichnams schweigt. Doch wie kommt es zu einem Mord ohne Leiche? Ganz einfach, indem die*der Täter*in die Leiche verschwinden lässt. Das ist beispielsweise möglich durch das Ablegen der Leiche entfernt vom Fundort (sogenanntes Dumping), speziell im fließenden Gewässer, oftmals mit einem vorangegangenen Zerstückeln. Möglich ist auch ein Verstecken, beispielsweise in Folie gewickelt und eingemauert, oder einem vollständigen verschwinden lassen durch Auflösen in Säure.

Die klare Antwort auf die Frage, ob es den perfekten Mord gibt, lautet also: "Jein". Ohne den Verdacht, dass jemand getötet worden sein könnte, ist es durchaus möglich, dass Mord nicht entdeckt wird. Andererseits ist es im Fall eines Verdachtes aufgrund der sehr detaillierten und genauen Untersuchungen der Kriminalpolizei, Spurensicherung, Rechtsmedizin, Toxikologie und forensischer Molekulargenetik recht unwahrscheinlich, dass Mord und Mörder*in unentdeckt bleiben. Dementsprechend kann ich auch nicht von einem perfekten Mord berichten, denn dann wäre es wohl kein perfekter Mord.

Ihr wollt mehr über die Arbeit der Rechtsmedizinerin Katharina Feld erfahren? Am 20. April um 18 Uhr habt ihr die Möglichkeit, im Crime-Videochat mit ihr und unserem Crime-Autor Manuel Bogner zu sprechen. Mitmachen können alle, die unser ze.tt-gr.een-Polyamory-Paket abgeschlossen haben. Hier erfahrt ihr mehr darüber.