Achtung, Triggerwarnung! In diesem Beitrag geht es um sexualisierten, rituellen Missbrauch sowie um organisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Ellen Engel ist Rechtsanwältin für Strafrecht in Berlin, seit etwa 15 Jahren beschäftigt sie sich mit dem Thema der rituellen Gewalt, hat viele Mandant*innen getroffen und einige Fälle vor Gericht gebracht – teilweise auch bis zu Verurteilung. Dazu kommt es allerdings nur selten, denn die Betroffenen von ritueller Gewalt, die als Folge oft schwere psychische Erkrankungen erleiden und dissoziative Identitätsstrukturen aufweisen, werden vor Gericht oft nicht als glaubwürdige Zeug*innen behandelt.

Eine dissoziative Identitätsstruktur bedeutet, dass eine Person Teile ihrer Identität abspaltet. Diese Anteile nehmen Gefühle wie Wut, Angst und Schmerzen während eines traumatischen Erlebnisses auf, sie bilden zum Teil eigenständige Persönlichkeiten. "Viele" werden – so wird das von Expert*innen heute auch bezeichnet. Es bedeutet auch, dass Menschen mit einer solchen dissoziativen Identitätsstruktur während Anhörungen zwischen den unterschiedlichen Identitäten wechseln, Aussagen revidieren, sich widersprechen oder gar Dinge berichten, die den Täter*innen nützen.

Ein paar Fälle hat Ellen Engel zwar bis zur Verurteilung bringen können, nie aber hat sie organisierte Strukturen oder Zusammenhänge zwischen einzelnen Verfahren aufweisen können. Bei diesen Verfahren wurden Einzeltäter*innen verurteilt. Dabei, da ist sich die Rechtsanwältin sicher, gibt es solche organisierten Netzwerke.

Für unseren einstündigen Dokumentarfilm über rituelle Gewalt und ihre Folgen haben wir ausführlich mit Ellen Engel gesprochen. Den ersten Teil der Doku kannst du dir hier ansehen, den zweiten Teil der Doku findest du hier. In diesem Protokoll erzählt Engel, an welche Probleme die juristische Arbeit im Zusammenhang mit ritueller Gewalt stößt und was sich ändern muss.

Ellen Engel, Rechtsanwältin: "Häufig erlebe ich, dass man mich anguckt und einfach nicht glaubt, was meine Mandantinnen sagen"

Zum ersten Mal bin ich vor 15 Jahren mit einer jungen Frau in Kontakt gekommen, die Hilfe suchte. Sie hat mir von Themen berichtet, die mich sehr erschüttert haben. Sie sprach von schwerster Gewalt, die sie seit dem Kindesalter erlebt hat und die bis heute andauert. Sie kam zu mir, um sich beraten zu lassen, ob sie Strafanzeige erstatten kann. Im Laufe dieses Mandats bin ich zum ersten Mal mit ritualisierter Gewalt in Kontakt gekommen und konnte selber überhaupt nicht glauben, was mir berichtet wurde.

Ich habe im Gespräch mit der jungen Frau sehr gestaunt, weil sie das eine Mal zu mir gesprochen hat wie eine Frau mit 40 Jahren – so sah sie auch aus, so habe ich sie auch eingeschätzt. Im Laufe des Gesprächs, als sie von Straftaten gesprochen hat, die ihr zugestoßen sind, ist sie auf einmal in eine ganz andere Persönlichkeit gewechselt und sprach wie ein neunjähriges Mädchen. Ich konnte damit am Anfang überhaupt nicht umgehen, weil ich von dissoziativen Persönlichkeitsstrukturen überhaupt keine Ahnung hatte. Ich war ratlos, habe mich aber sehr um die Mandantin bemüht, weil ich das Gefühl hatte, sie braucht Hilfe. Ich habe mir Supervision und Hilfe geholt, um zu kapieren, was mit solchen Menschen los ist.

Das große Problem bei Zeug*innen – Geschädigte in Strafverfahren sind Zeug*innen – ist, dass diese häufig nicht glaubwürdig sind. Ein*e Zeug*in ist natürlich ein ganz wesentlicher Bestandteil eines Strafverfahrens, er*sie muss durchweg glaubhaft sein und durchgängig glaubhafte Angaben machen. Das ist bei diesen Mandant*innen leider überhaupt nicht der Fall. Sie wechseln ihre Persönlichkeit und können sich nicht permanent an die Dinge erinnern, die ihnen passiert sind. Durch den Schutzmechanismus des Körpers bei dissoziativen Identitäten kann es eben sein, dass im einen Moment die 40-jährige Frau mit ihnen spricht, vollkommen "normal" und selbständig im Leben stehend, und durch irgendein kleines Stichwort, das man ihr gibt, hat sie einen Trigger und fällt zurück in den Persönlichkeitsmodus eines neunjährigen Kindes, dem schlimme Dinge angetan worden sind. Vor Gericht kommen solche Fälle deshalb in den allerseltensten Fällen, die meisten Verfahren kommen nicht mal bis zu einer Anklage. Ich selbst habe einige solcher Fälle begleitet, habe aber nie aufdecken können, dass es organisierte Strukturen gibt. Letztlich hat es dazu geführt, dass Einzeltäter*innen angeklagt und teilweise auch verurteilt wurden. Aber in einem Urteil steht nie "ritueller Missbrauch".

Es hat nicht dazu gereicht, eine Anklage zu schreiben. Weil die Aussagen, die so fantastisch anmuten, keinen Beleg dafür bringen, dass diesen Kindern tatsächlich etwas Schlimmes passiert ist.
Ellen Engel

Dabei stelle ich ähnliche Strukturen zwischen den Fällen fest. Ich habe eine Vielzahl von Kindern vertreten, die fantastisch anmutende Dinge erzählen, und diese Dinge sind tatsächlich wiederkehrend. Ich habe beispielsweise ein Geschwisterpaar vertreten, das schon vor einigen Jahren aus der Herkunftsfamilie herausgenommen war, weil dort anscheinend schlimme Dinge passiert sind. Das kleine Mädchen lebt in der Nähe von Wolfsburg, der größere Bruder ganz oben in Norddeutschland. Die beiden haben sich seit Jahren nicht gesehen. Ich habe beide vertreten, beide wurden im Strafverfahren vernommen und beide haben sehr identische Dinge über ihre Erlebnisse erzählt, die für jemanden, der sich mit diesem Thema nicht auskennt, klingen wie Fantasiegeschichten. Da ist die Rede von Wölfen und grünen Drachen, die ihnen Schlimmes angetan haben, dass jemand ihnen einen Stock in den Popo gepikst hat, dass sie rote Götterspeise essen mussten und sich danach nicht mehr so richtig erinnern können, was passiert ist. Das waren Dinge, die bei diesen Kindern gleichlautend waren. Trotzdem hat es nicht dazu gereicht, eine Anklage zu schreiben. Weil die Aussagen, die so fantastisch anmuten, keinen Beleg dafür bringen, dass diesen Kindern tatsächlich etwas Schlimmes passiert ist. Sie sind einfach nicht in der Lage zu sagen: Das war in dem und dem Jahr, an dem und dem Ort, und die Täter*innen sahen genau so aus.

Nach allem, was ich weiß und auch selbst schon in Fällen erlebt habe, ist es auch Täter*innenstrategie, die Kinder so zu verwirren. In zwei Fällen, in denen ich beispielsweise auch Vergleiche hergestellt habe – zum einen in Potsdam, zum anderen in Berlin –, haben Kinder, die sich nicht kannten, teilweise von Täter*innen mit gleichen Namen gesprochen. Das waren Fantasienamen. Im gleichen Zuge sprechen die Kinder von Erzieher*innen, die ihnen Dinge angetan haben, und sagen dann aber, der*die Erzieher*in hat nicht nur einen, sondern auch einen anderen Namen. Wenn das stimmt, was die Kinder erzählen – und viele Kinder haben es übereinstimmend geschildert –, dann verwirren die Täter*innen die Kinder möglicherweise ganz gezielt, um deren Unglaubwürdigkeit darstellen zu können.

Ich habe schon die unglaublichsten Geschichten gehört, die ich nicht glauben wollte und konnte, weil es wirklich so schrecklich klang.
Ellen Engel

Für mich ist es ebenso schwierig, den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu überprüfen. Ich habe schon die unglaublichsten Geschichten gehört, die ich nicht glauben wollte und konnte, weil es wirklich so schrecklich klang. In sehr vielen Fällen gibt es aber zum Beispiel ärztliche Atteste, die beweisen, dass den Frauen schlimme Gewalt widerfahren ist. Ich habe eine Mandantin, die hat immer wieder schlimmste Verletzungen in ihren Geschlechtsorganen gehabt, durch Besuche in Krankenhäusern wurden dort zum Beispiel auch Scherben herausoperiert. Die Ärzt*innen gehen davon aus, dass diese Verletzungen nicht selbst zugefügt worden sein können, sondern dass das tatsächlich eine Dritteinwirkung gewesen sein muss. Diese Atteste sind immer ein toller Beweis. Ganz häufig gibt es auch alte Therapieberichte aus der Kindheit, aus denen man vieles herauslesen kann, wenn man so etwas zu lesen weiß. Letztlich mache ich mir aber auch immer ein sehr genaues persönliches Bild von den Mandant*innen. Ich möchte sie kennenlernen und wissen, wie sie denken.

Satanismus ist mir persönlich noch nicht untergekommen, ich halte das eher für organisierte Gewaltstrukturen, die einen großen Umfang haben. Nachdem, was mir die Mandantinnen berichten, gibt es wirklich weit verzweigte Täter*innenkreise, die zusammenarbeiten. Es gibt sehr häufig Videos und Fotos, die untereinander hergestellt, ausgetauscht und angeblich auch im Darknet gehandelt werden. Diese Beweismittel sind natürlich auch Beweismittel, die die Täter*innen stark machen, weil sie die Betroffenen damit in der Hand haben. Sehr häufig ist es so, dass die Frauen, die zu mir kommen, sich nach wie vor in diesen Kreisen bewegen. Sie sprechen immer davon, dass sie noch geholt werden oder noch auf irgendwelche Trigger reagieren, sich teilweise auch selbständig zu Täter*innen begeben. Da gibt es auch immer sehr viele loyale Anteile in den geschädigten Personen, die täter*innenhörig sind.

Mandantinnen berichten häufig davon, dass sie selbst zu Täterinnen geworden sind schlimme Straftaten begangen haben. Da habe ich auch mal versucht, nachzuforschen, habe aber nie Beweise gefunden. Dennoch ist diese Angst in den Mandantinnen groß, dass, wenn sie etwas zur Anzeige bringen, auch ihre eigenen Tatbeiträge von der Staatsanwaltschaft angeschaut werden. Da gibt es aus meiner Sicht bei Personen mit dissoziativer Identitätsstörung das Problem, dass die möglicherweise zum Zeitpunkt der Tat gar nicht schuldfähig waren.

Sehr wichtig ist aus meiner Sicht, dass man die Betroffenen wirklich auf Herz und Nieren prüft, ob sie in der Lage sind, ein solches Strafverfahren durchzustehen.
Ellen Engel

Ich bin von Anfang an sehr vorsichtig mit der Thematik der organisierten Gewalt umgegangen. Sehr wichtig ist aus meiner Sicht, dass man die Betroffenen wirklich auf Herz und Nieren prüft, ob sie in der Lage sind, ein solches Strafverfahren durchzustehen. Ein Strafverfahren bringt für Geschädigte enorme Probleme mit sich, es gibt eigentlich keinen Schutz für Betroffene. Wenn es um schwere Sachverhalte geht, die sie schildern, wäre es gut, Zeugenschutzprogramme zu haben. Ein Zeugenschutzprogramm setzt aber voraus, dass der Beitrag, den sie bringen, sehr gewichtig ist. Das weiß man im Vorfeld nicht. Noch dazu sind die Mandant*innen häufig so schutzbedürftig, dass man sie gar nicht alleine in so ein Programm lassen kann. Es setzt voraus, dass sie mit allen früheren Kontakten brechen, das halten die Allermeisten nicht durch. Aus meiner Sicht ist trotzdem sehr wichtig, dass das Problem, was sie haben, in die Öffentlichkeit getragen wird. Dass es bei Polizebeamt*innen, Staatsanwält*innen, Richter*innen ankommt. Es wäre auch toll, wenn es für diese Leute mal Schulungen gäbe, vielleicht sogar verpflichtend. Ganz häufig erlebe ich, dass man mich anguckt und einfach nicht glaubt, was meine Mandantinnen sagen.

Erzieher*innen und Leute in Sportvereinen müssten einen Blick dafür bekommen, wann ein Kind in besonderem Maße auffällig ist.
Ellen Engel

In unserer Gesellschaft gibt es da noch einen ganz großen Unglauben. Da erst mal anzufangen und die Leute zu schulen, damit sie wissen, wohin man bei solchen Zeug*innen gucken muss, wäre das Allerwichtigste. Aus meiner Sicht fängt das schon im Kindergartenalter an. Erzieher*innen und Leute in Sportvereinen müssten einen Blick dafür bekommen, wann ein Kind in besonderem Maße auffällig ist. Dann müsste es eine Stelle geben, an die man solche Verdachtsfälle melden kann. Dort müssten sehr kluge Leute sitzen, die Handhabe haben, diese Kinder genauer anzuschauen. Das ist natürlich häufig schwierig, weil das Sorgerecht bei den Eltern liegt und die Eltern diejenigen sind, die bestimmen, zu welchem*welcher Kinderärzt*in oder Psycholog*in das Kind geht und ob es überhaupt eine solche Behandlung gibt.

Was aber auch im späteren Verlauf ganz wichtig ist, wenn es zu Strafanzeigen kommt, sind gebündelte Zuständigkeiten für diese Strafsachen. Es nützt nichts, wenn in Berlin zwei Verfahren gelaufen sind und zwei in Köln, und keiner die Verbindungen herstellen kann. Da kann ich inzwischen aufgrund der Erfahrung, die ich gesammelt habe, sagen: Mensch, das klingt komisch, das passt zusammen, da können wir mal gucken, ob sich Täter*innenkreise überschneiden. Es wäre wünschenswert, wenn da strukturell etwas passieren würde und es Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gäbe, die solche Fälle sammeln.

Hilfe holen

Hilfe bietet die bundesweite, kostenfreie und anonyme telefonische Anlaufstelle "berta" unter der Telefonnummer 0800-3050750 und richtet sich an Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt, sowie an Angehörige, Helfende und Fachkräfte. Das "Hilfetelefon sexueller Missbrauch"  erreichst du unter 0800-22 55 530 und ist die bundesweite Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten. Beide sind kostenfrei und anonym.