Knapp zwei Jahre ist es jetzt her, da hab' ichs komplett verkackt und muss jetzt richtig viel Kohle abstottern. Das schlimme daran: Ich bin selbst Schuld. Weil ich nicht besser aufgepasst habe.

Ich hatte Probleme mit meinem Auto und brachte es in die Werkstatt. Mit dem Besitzer war ich schon länger per Du, ich vertraute ihm. So sehr, dass ich nach dem mündlichen Kostenvoranschlag – "400 bis 500 Euro" – keinen schriftlichen verlangte und ihm mein Auto einfach so anvertraute. Beim Abholen zwei Tage später sagte er mir zwischen Tür und Angel, dass alles in Ordnung sei, zwei neue Reifen und Bremsen montiert und ein Problem am Lenkgetriebe durch "Schweißarbeiten" gelöst werden konnte. Super, dachte ich mir, und fuhr davon.

Ein halbes Jahr später kam dann die Rechnung – und mir schoss die Kinnlade runter: 1.700 Euro. Weil ein komplett neues Lenkgetriebe montiert wurde, das alleine schon 900 Euro kostete.

Ich rief den Werkstatt-Besitzer an und fragte nach, wie das sein kann. Er behauptete felsenfest, ich hätte ihm aufgetragen, ein neues Lenkgetriebe zu montieren, auch wenn er zugab, mit mir nie über höhere Kosten gesprochen zu haben.

Völlig von der Rolle blieb mir nichts anderes übrig, als der Rechnung zu widersprechen und eine Korrektur zu verlangen. Das blieb natürlich erfolglos. Der Werkstatt-Besitzer schickte wieder ein halbes Jahr später erneut die selbe Rechnung und übergab den Fall, nachdem ich darauf nicht reagierte, rund ein Jahr nach meinem Besuch seinem Anwalt. Das Ende vom Lied? Ich musste mich später unter Druck vom Amtsgericht tatsächlich auf einen Vergleich einigen und 1500 Euro locker machen, die ich in Raten bezahlen darf. Warum? Weil ich nicht beweisen konnte, dass ich die Werkstatt NICHT damit beauftragt habe, mir ein neues Lenkgetriebe einzubauen.

Lass' dir den Kostenvoranschlag immer schriftlich geben!

Ich habe durch diese Sache gelernt: Nie blind der Werkstatt vertrauen und sich Kostenvoranschläge immer schriftlich geben lassen. Denn auch wenn eine mündliche Vereinbarung im Grunde genommen rechtlich gilt – du kannst das, wenn es drauf ankommt, einfach nicht beweisen.

Das gilt übrigens nicht nur in der Autowerkstatt, sondern auch, wenn du dein Fahrrad zum reparieren bringst oder Dienstleistungen und Notdienste – Stichwort: Schlüsseldienst – von Handwerkern in der Wohnung in Anspruch nimmst. Ich habe mich darüber mit der Rechtsanwältin Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterhalten, der größten in Deutschland.

Immer wieder treffen dort Beschwerden über Schlüssel– und Handwerkernotdienste ein, gerade auch dann, wenn ein Elektroniker gebraucht wird.

"Wir raten grundsätzlich dazu, vor Vertragsschluss drei unabhängige Kostenvoranschläge einzuholen", sagt Schmitz. Und auch hier: "Zu Beweiszwecken sollte man sich den Kostenvoranschlag immer schriftlich geben lassen. Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenfrei, es sei denn, man hat mit dem Unternehmer individuell etwas anderes vereinbart."

Schwarze Schafe erkennst du an ihrem Auftreten

Im Telefonbuch steht vor dem jeweiligen Dienstleister oder Handwerker "AAA" oder Ähnliches? Den kannst du vergessen, der will einfach nur ganz vorne stehen und Kunden abgraben – und dich mit Sicherheit abzocken.

Generell solltest du immer Ausschau nach lokalen Anbietern halten, die nach Möglichkeit auch eine Webpräsenz haben, auf der sie ihre Leistungen benennen – und auch die groben Kosten. Am Telefon sollten dir übrigens gerade Notdienste schon einen groben Preis nennen können, daran erkennst du, ob sie seriös sind. Mit "ich muss erst vorbeikommen und mir das anschauen" solltest du dich nicht abspeisen lassen, wenn nur die Tür hinter dir zugefallen ist.

Handwerker, Notdienste und Werkstätten sollten dir im Kostenvoranschlag außerdem eine konkrete Leistungsbeschreibung geben können, sagt Schmitz von der Verbraucherzentrale. "Man sollte außerdem auf die Wirtschaftlichkeit der Leistung achten." Also ob der Preis auch wirklich realistisch ist. Du kannst dazu davor im Netz recherchieren, zu nahezu jedem Thema gibt es einschlägige Foren und Diskussionen, die du durch eine simple Google-Suche finden kannst.

Es komme sehr häufig vor, dass völlig überhöhte Zahlungsaufforderungen eingingen, weil irgendwelche "Spezialwerkzeuge" abgerechnet, deren Einsatz oft gar nicht nötig sei, sagt Schmitz.

Die Rechnung darf nur geringfügig höher ausfallen

Wenn dir beispielsweise der Schlüsselnotdienst am Telefon sagt, deine Tür zu öffnen würde 160 Euro kosten, sollten schon deine Alarmglocken läuten – das ist in den meisten Fällen unverhältnismäßig. Ein realistischer Preis für eine zugeschlagene Tür sei, laut Verbraucherzentrale, 80 bis 100 Euro.

Und, ganz wichtig: Lass' dich nicht von dem Dienstleister oder Handwerker unter Druck setzen, wenn er dir am Telefon keinen Preis nennen konnte. Die Verbraucherzentrale berichtet davon, dass häufig darauf bestanden werden, die Leistung durchzuführen, weil man auch ja "den Anfahrtsweg hatte". Du kannst den Schlüsseldienst oder Elektroniker aber ohne Probleme wieder wegschicken, wenn dir sein Preis zu hoch ist.

Wie viel darf der Preis über dem Kostenvoranschlag liegen, wenn die Leistung erbracht wurde? "Erst eine sogenannte wesentliche Überschreitung ruft nach § 650 BGB Rechtsfolgen hervor. Eine wesentliche Überschreitung wird angenommen, wenn der zur Rechnung gebrachte Werklohn den Kostenvoranschlag mehr als 15 bis 20 Prozent übersteigt", erklärt Schmitz. Falls es dazu kommen sollte, muss der Unternehmer sich bei dir melden und dir die Überschreitung mitteilen. Du hast dann die Möglichkeit zu kündigen und musst dann lediglich die bis dahin erbrachten Leistungen des Unternehmers vergüten.
Hier nochmal die wichtigsten Punkte zum Merken:

  • Nur, wenn das Unternehmen dir gegenüber transparent auftritt, ist es auch seriös.
  • Hole dir zuvor möglichst mehrere Kostenvoranschläge ein und vergleiche sie miteinander und/oder forsche in einschlägigen Foren nach.
  • Lass dir den Kostenvoranschlag immer schriftlich geben, egal wie sehr du der Werkstatt oder dem Handwerker vertraust. Immer schriftlich! Ein Kostenvoranschlag ist immer kostenlos, es sei denn, es wird vorher anders besprochen.
  • Prüfe, ob auf dem Kostenvoranschlag alle Leistungen konkret angegeben sind und vergebe erst danach den Auftrag an das Unternehmen.