Gerade herrscht ziemlich viel Unsicherheit. Keine*r kann sagen, wie lang die Corona-Pandemie noch gehen wird und damit die zu ihrer Eindämmung eingeführten Ausgangsbeschränkungen noch nötig sein werden. Das Kontaktverbot gilt bundesweit, konkretere Maßnahmen handhaben die Bundesländer aber unterschiedlich. Entsprechend groß ist die Verunsicherung und Verwirrung bei einigen Menschen, was sie denn jetzt eigentlich noch dürfen. Kann der Freund der Mitbewohnerin noch in der WG übernachten? Kann man noch auf der Parkbank Zeitung lesen? Und wenn ja, wie lange?

Also fragen die Menschen lieber noch mal bei der Polizei nach, und zwar auf direktem Wege: auf Twitter.

Die Beamt*innen der Polizei in Mittelfranken sind nun mit einer Antwort auf eben eine dieser Fragen – man würde die abgedroschene Doppeldeutigkeit des Wortes in diesem Kontext ja gern umgehen – viral gegangen. So wollte eine Userin wissen, ob sie (aus Bayern) ihren 250 Kilometer entfernt wohnenden Partner (in Thüringen) besuchen dürfe. Sie wohne allein, er auch. Sie würde auch allein im Auto dort hinfahren. Aber was, wenn sie doch infiziert sei, ohne Symptome zu zeigen?

Die Reaktion der Polizei fällt kurz und bündig, fast tiefgründig, aus. Denn zwischen Recht und gerecht beziehungsweise richtig, können bekanntlich Welten liegen:

"Rechtlich dürfen Sie es"

Der Tweet wurde von Twitter-User*innen weiterverarbeitet und als Antwort auf andere Fragen und Aussagen gemünzt. Und auch andere Polizeidirektionen in Deutschland zeigen – wohl zum Teil unfreiwillig – Humor bei nicht immer ganz ernst gemeinten Fragen zur Corona-Krise. nm