Egal ob du einfach nur nicht zu Hause oder durch eine Verletzung oder Krankheit bettlägerig bist, die Briefwahl ermöglicht es allen Wahlberechtigten, ihre Stimme zur Bundestagswahl 2017 abzugeben.

Du kannst auch eine Person deines Vertrauens damit bevollmächtigen, für dich zu wählen. Wenn es dir möglich ist, solltest du aber immer am Wahltag vor Ort deine Stimme abgeben.

So beantragst du die Briefwahl

Keine Bange, dich erwartet kein komplizierter Papierkram: Die Briefwahl ist einfach und bequem. Kümmer dich am besten gleich jetzt um die Beantragung – spätestens aber am 22. September* noch vor 18 Uhr. Wählst du vom Ausland aus, ist ein früherer Zeitpunkt allerdings ratsam. Die Beantragung kannst du persönlich im Büro deines Wahlkreises, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail und in einigen Gemeinden auch online ausführen.

Du musst auch keinen Grund angeben. Wichtig ist die Nennung von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, gegebenenfalls Land und c/o.

Der Wahlbrief wird dir an die angegebene Adresse zugeschickt. Er enthält: den Wahlschein, amtlichen Stimmzettel, amtlichen Stimmzettelumschlag in blau, amtlichen Wahlbriefumschlag in rot und einen Merkzettel zur Briefwahl.

So wählst du

  1. Kreuze eine oder beide Stimmen auf dem Stimmzettel an, lege diesen in den blauen Umschlag und klebe ihn zu. Zur Erinnerung: Mit der Erststimme wählst du ein*e Kandidat*in aus deinem Wahlkreis, der*die dich im Bundestag vertritt. Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei. Erhält eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate durch die Erststimmen, kommt sie in den Bundestag.
  2. Die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unten mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken und diesen zukleben.

Mit der eidesstattlichen Erklärung verifizierst du deine Identität. Hier vertraut das Bundeswahlamt auf deine Ehrlichkeit. Du solltest dir aber bewusst sein, dass du dich mit einer gefälschten Unterschrift strafbar machst.

Der Postweg

Innerhalb Deutschlands kannst du deinen Wahlbrief unfrankiert abschicken, dennoch bist du selbst für das frühzeitige Abschicken verantwortlich – informiere dich also vorab, wie lange der Versand üblicherweise dauert.

Wählst du vom Ausland aus, musst du auch die Kosten für eine ausreichende Frankierung selbst tragen. Damit der Brief auch rechtzeitig ankommt, solltest du ihn mit Priority-Aufkleber abschicken.

Aus Österreich und den Niederlanden kostet das beispielsweise etwa zwei Euro, aus Dänemark etwa drei Euro und aus Indien nur etwa 80 Cent.

Das passiert, nachdem du den Brief abgeschickt hast

  1. Die ungeöffneten Wahlbriefe werden im zuständigen Wahlbüro gesammelt.
  2. Am Wahltag werden die Briefe an die zuständigen Briefwahlvorstände verteilt.
  3. Ab circa 15 Uhr werden die Briefe geöffnet und ungültige aussortiert. Die verschlossenen Stimmzettelumschläge werden in die Wahlurne geworfen und die Wahlscheine gesammelt.
  4. Nach Ende der Wahlzeit wird die Wahlurne geöffnet, die Stimmzettel entnommen und öffentlich ausgezählt.

Deine Wahl ist also im vorläufigen Ergebnis bereits enthalten. Und lass dich nicht beirren: Deine Stimme zählt.

*Der im Video angegebene 15. September ist nicht die offizielle Deadline, diese ist am 22. September. In einigen Ausnahmefällen kann der Antrag sogar noch am Wahltag gestellt werden. Mehr Infos dazu findest du hier. Für Bürger*innen, die aus dem Ausland wählen, ist das Beantragen zu einem früheren Zeitpunkt aber ratsam.