Ein Ehepaar fühlt sich von den Kuhglocken auf einer benachbarten Weide gestört und klagt. Ein Münchener Gericht hat nun entschieden. Richter*innen beschäftigen sich nicht selten mit solch skurrilen Streitereien.

"Urteil im erbitterten Kuhglocken-Streit" meldete die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch. Manche werden sich fragen: Wie "erbittert" kann man überhaupt einen Streit über Kuhglocken führen? Und warum zur Hölle überhaupt? Tatsächlich wurde heute in einem Verfahren ein Urteil gefällt, dass die Gerichte in München schon länger beschäftigt. Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Holzkirchen von den Glocken der Kühe auf einer an ihr Haus angrenzenden Weide gestört. Der Ehemann und die Ehefrau waren in getrennten Prozessen vor das Landgericht München gezogen – und waren gescheitert. Der Ehemann zog dann in zweiter Instanz vor das Oberlandesgericht. Auch hier wurde die Klage zurückgewiesen.

Zwerghahn Maxl darf nicht mehr krähen

Auch bellende Hunde oder kreischende Hühner sind immer wieder Grund zum Gerichtsstreit. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 2009 in München sah etwa eine Frau im Recht, die ihre Nachbarin verklagte. Denn diese hatte ein besonderes Haustier, das gerne mal laut krähte: Zwerghahn Maxl. "Wir sind nicht auf dem Bauernhof, sondern in München", sagte der Anwalt der Klägerin dazu. Der Richter sah das wohl ähnlich.

Ein Gartenzwerg darf weiterhin den Mittelfinger zeigen

Gerichtsverfahren um solche scheinbar skurrilen Banalitäten sind keine Seltenheit. Ein Thema, das Gerichte hierzulande etwa immer wieder beschäftigt, ist: Gartenzwerge. Kaum ein Dekorationsgegenstand macht Deutsche in ihren Heimen einerseits so glücklich und führt andererseits zu Ärger und unterhaltsamen Urteilen im Gerichtssaal. Im Jahre 1994 musste sich ein Gericht im rheinland-pfälzischen Grünstadt mit einem außergewöhnlichen Nachbarschaftsstreit befassen. Ein Hausbesitzer hatte auf der Gartentonne, die nur knapp einen Meter vom Haus seines Nachbarn entfernt war, einen Gartenzwerg aufgestellt, der dem Nachbarn aus zwei Gründen nicht gefiel: Erstens zeigte dieser den Mittelfinger, zweitens streckte er den Betrachtenden sogar die Zunge entgegen! Der klagende Nachbar fühlte sich beleidigt. Der Angeklagte hingegen hatte nicht vor, den Gartenzwerg zu entfernen. Stattdessen band er ein Stück Stoff und eine Blume um den umstrittenen Finger. So kam er auch vor Gericht durch: Dieses stritt nicht grundsätzlich ab, dass der Nachbar das Recht habe, sich von dem Gartenzwerg beleidigt zu fühlen. Aber nicht, wenn dieser unter dem Verband versteckt ist. Der Nachbar sei somit nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Ist es ein Arbeitsunfall, wenn ich im Büro einschlafe und mir dabei die Nase breche?

Über ein Gerichtsurteil in seinem Sinne durfte sich hingegen ein Beamter in Nordrhein-Westfalen gefreut haben. Er war an seinem Arbeitsplatz eingeschlafen und vom Bürostuhl auf den Boden gefallen. Dabei brach er sich die Nase. Weil die gesetzliche Unfallversicherung zunächst nicht zahlen wollte, zog er vor das Sozialgericht Dortmund. Diesem konnte er glaubhaft beweisen, dass sein Sturz ein Arbeitsunfall war; er sei infolge von Erschöpfung durch Überarbeitung eingeschlafen.

Arbeitszeugnisse mit traurigem Smiley sind nicht okay :(

In einem anderen Fall aus dem Jahre 2013 zog ein Arbeitnehmer vor das Arbeitsgericht Kiel, um eine Korrektur seines Arbeitszeugnisses zu erzwingen. Missfallen hatte ihm dabei weniger der Inhalt, sondern die Unterschrift seines Chefs: Denn dessen Name begann mit dem Buchstaben G. Diesem hatte er auf dem Arbeitszeugnis zwei Punkte hinzugefügt, sodass es aus Sicht des Mitarbeiters wie ein trauriger Smiley aussah. Er bekam Recht.

Angebot ist Angebot, Kaufvertrag ist Kaufvertrag

Kann ich auf eBay etwas zur Versteigerung stellen und das Angebot dann doch zurückziehen, weil mir der Endzuschlag nicht gefällt? Das Amtsgericht in München entschied im Mai 2008: Nein. Vorangegangen war dem Urteil folgender Streit: Person A hat auf eBay mit einem Gebot von gerade mal 100 Euro ein Auto ersteigert. Person B, der das Auto gehört, möchte es aber nicht herausrücken. Die Begründung: Der Zuschlag sei unter dem Wert des Autos, der bei 2.100 Euro liege. Sie behauptete plötzlich, das Auto nie zur Versteigerung auf eBay gestellt zu haben – und schon gar nicht mit dem Mindestgebot von 0 Euro. Das Gericht sah das anders und verkündete, der Kaufvertrag sei gültig. Der Umstand, dass Person B das Auto schon einmal mit dem Mindestgebot von 2.100 Euro auf Ebay gestellt hatte, aber es wieder zurückziehen musste, weil niemand auf das Angebot einging, kann womöglich zu ihrer Unglaubwürdigkeit beigetragen haben...