Der Kampf um unsere gesellschaftliche Freiheit und Selbstbestimmung wird nun ausgerechnet in Bayern ausgetragen – dem Bundesland, von dem sich die Deutschen, die nicht dort wohnen, schnell, gerne und bestimmt distanzieren. Mit dem geplanten Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat die regierende CSU einen Kulturkampf begonnen, dessen Auswirkungen wohl bald in ganz Deutschland zu spüren sein werden.

Das PAG soll künftig der Polizei deutlich mehr Befugnisse einräumen, auch Eingriffe in unsere Grundrechte gehören dazu. Eine "drohende Gefahr" soll künftig reichen, um Menschen vorsorglich in Haft nehmen zu können. Auch, wenn sie gar keine Straftat begangen haben, allein der Verdacht reicht. Zudem soll die Polizei künftig präventiv Telefone abhören, Personen durchsuchen und Computer ausspionieren können. Die Bayerische Polizei soll außerdem künftig Handgranaten verwenden dürfen; Waffen, die sonst nur der Bundeswehr vorbehalten sind. Die CSU-Regierung schafft sich so einen Überwachungsapparat, der unsere freiheitliche Grundordnung gefährdet.

Das PAG befeuert den rechten Diskurs

Mindestens 30.000 Menschen gingen vergangene Woche an Christi Himmelfahrt in München auf die Straße, um gegen die geplante Befugniserweiterung der Polizei zu demonstrieren. An einem Feiertag wohlgemerkt, an dem die meisten eigentlich lieber angeschwipst mit einem Bollerwagen um Seen ziehen als in knallender Sonne politischen Protest zu äußern. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann, prominenter Befürworter des PAG, spricht bei solcher Kritik von "Lügenpropaganda".

Ist es aber eine Lüge, anzumerken, dass so weitgreifende Befugnisse eben auch instrumentalisiert werden könnten? Der vage formulierte Begriff einer drohenden Gefahr ist eben, wie so vieles im Bereich der Justiz, Auslegungssache. Was als drohende Gefahr wahrgenommen wird, ist somit kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen unterworfen.

Die CSU bringt sich mit solchen Gesetzesvorhaben vermeintlich gegen die AfD in Stellung, will deren Wähler*innen zurückgewinnen. Doch was, wenn ein solcher Apparat an diversen Grundrechtseingriffen in die falschen Hände gerät? In einer Gesellschaft, in der sich der öffentliche Diskurs zunehmend nach rechts verschiebt, ist das ein Risiko. Es ist kein Zufall, dass der Polizei seit 1945 keine so weitreichenden Zugeständnisse mehr gemacht wurden.

"Die deutsche Geschichte lehrt, dass Demokratiefeindlichkeit von innen kommen kann"

Bei der Gründung der Bundesrepublik, 1949, schrieben die Gründerväter hohe Hürden ins Grundgesetz, um einen erneuten Missbrauch staatlicher Gewalt und eine Aufhebung der Gewaltenteilung zu verhindern. Private Kommunikation darf die Polizei beispielsweise bislang nur mit Richtervorbehalt überwachen. Die Judikative, in Form von Gerichten, kontrolliert und begrenzt die ausführende Polizei, doch genau diese Beschneidung der Exekutive wird mit dem PAG nun ausgehöhlt.

Deshalb müssen wir unsere freiheitliche Grundordnung weiterhin schützen. Ein Ausbau der polizeilichen Kompetenzen mag in Anbetracht von Terrorismus und Unsicherheit verlockend sein, doch die deutsche Geschichte lehrt, dass Demokratiefeindlichkeit von innen kommen kann. Vielleicht ist die drohende Gefahr für unsere Freiheit daher gar nicht Terrorismus, sondern eine Aufweichung unserer hart erkämpften Grundrechte.

Eine neue EU-Datenschutzrichtlinie erfordert eine Überarbeitung der Polizeigesetze in allen Bundesländern. Das bedeutet, dass in den nächsten Monaten noch viele weitere Bundesländer die Kompetenzen ihrer Polizei anpassen werden. Zusätzlich arbeitet die Innenministerkonferenz aktuell an einem Musterpolizeigesetz, das den Ländern als Leitlinie dienen soll. Hier könnte der Vorstoß Bayerns Schule machen. Den anderen Bundesländern steht dann zwar frei, ob sie sich am Musterpolizeigesetz orientieren oder nicht – der umstrittene Begriff der "drohenden Gefahr" findet sich jedoch bereits in einem entsprechenden Gesetzesentwurf in NRW.