Wer hat das N-Wort wann benutzt?

Im Oktober 2018 diskutierte der Landtag in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel Leistunsmissbrauch verhindern: Sachleistungen für Asylbewerber und Ausreispflichtige. In diesem Zusammenhang benutzte der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer mehrfach das N-Wort. Nachzulesen ist dies im Protokoll der Plenarsitzung auf Seite 30 und Seite 34. Einmal skizzierte Kramer eine fiktive Reise eines jungen Mannes aus Ghana nach Deutschland, den er in diesem Zusammenhang mit dem N-Wort bezeichnete. Ein anderes Mal nutzte er es für einen Zwischenruf. In direkten Antworten und Nachfragen auf Kramers Zwischenrufe nutzten auch der Linken-Abgeordnete Peter Ritter sowie die SPD-Abgeordneten Tilo Gundlack und Thomas Krüger das Wort.

Was hat die Landtagspräsidentin unternommen?

Erst mal nichts. Die Vorsitzende Mignon Schwenke (Linke) hat das Recht, sogenannte Ordnungsrufe zu erteilen. Das ist dann möglich, wenn sie die Würde oder die Ordnung des Hauses verletzt sieht. Gut einen Monat, nachdem Kramer das Wort mehrfach verwendet hatte, erteilte sie ihm nachträglich einen Ordnungsruf. Wörtlich sagte sie:

"Der Abgeordnete Kramer hat zunächst als Zwischenruf und dann in einer Rede ein Wort benutzt, das von der Gesellschaft als Schimpfwort und als abwertende Bezeichnung für Menschen mit dunkler Hautfarbe verstanden wird. Wenn ein Abgeordneter ein solches Wort in einer öffentlichen Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern verwendet, muss er sich über dessen Konnotation bewusst sein. Vor diesem Hintergrund erteile ich Ihnen, Herr Kramer, einen Ordnungsruf."

Wie hat Nikolaus Kramer auf den Ordnungsruf reagiert?

Indem er eine Organklage beim Landesverfassungsgericht in Greifswald eingereicht hat. Seiner Meinung nach hat die Rüge gegen die Landesverfassung (LV) verstoßen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht gab Kramer recht. In einer Pressemitteilung heißt es: "Nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts hat ihn der Ordnungsruf in seinem Rederecht aus Art. 22 Abs. 1 und 2 Satz 1 LV verletzt."

Wie begründet das Gericht diese Entscheidung?

Vereinfacht gesagt mit zwei Begründungen. Die eine ist eher formaler Natur. Kramer hat das Wort insgesamt fünf Mal benutzt, in drei verschiedenen Kontexten. Die Präsidentin hatte ihm dafür pauschal einen einzigen Ordnungsruf erteilt. Wie Sven Nickels, Vizepräsident und Sprecher des Gerichts zu ze.tt sagte, hätte sie für jeden Kontext einzeln begründen müssen, warum es die Würde des Parlaments verletzt.

Die zweite Begründung lautet: Das N-Wort ist nach Meinung des Gerichts nicht pauschal verletzend oder abwertend. Man könne das Wort auch "zitierend oder ironisch verwenden", heißt es in der Begründung. "Das Wort ist nicht per se verletzend", sagt Nickels. Er sagt auch: "Es ist immer eine Abwägung zwischen einer inhaltlichen Einschränkung von Abgeordneten durch einen Ordnungsruf und dem Spielraum, frei diskutieren zu können." In einem Parlament gehe es nicht darum, möglichst freundlich über alles zu sprechen.

"Das heißt noch lange nicht, dass es in Ordnung ist, das Wort zu verwenden", sagt Nickels.

Ist es jetzt generell erlaubt, das N-Wort in Parlamenten zu benutzen?

Nein. "Aus dieser Entscheidung lässt sich nicht herleiten, ob das Wort in einem anderen Kontext verletzend sein kann", sagt Nickels.

Wie sehen Schwarze Menschen das Urteil?

Charlotte Nzimiro, Aktivistin aus Hamburg, hat eine Petition gegen das Urteil gestartet. Sie fordert eine "rechtliche Anerkennung, dass der Begriff rassistisch ist". Auf Anfrage von ze.tt war sie zunächst nicht zu erreichen. Bis zum 23. Dezember hatten gut 43.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Nzimiros Argumentation: Das N-Wort sei immer abwertend. Darüber entscheiden allein auch nur Menschen, die das Wort als abwertend und entmenschlichend empfinden könnten. "Das sind schwarze Menschen", schreibt sie in der Begründung ihrer Petition. Unterstützung erhält sie etwa von der Moderatorin Aminata Belli und der Vizepräsidentin des Landtags Schleswig-Holstein, Aminata Touré.

Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn im Gericht auch Schwarze Menschen vertreten wären?

Das ist Spekulation, denn im Gericht sind keine Schwarzen Menschen oder People of Color vertreten. Es besteht aus sieben weißen Richter*innen. ze.tt hat die Frage dennoch gestellt. Sven Nickels, Vizepräsident und Sprecher des Gerichts, wollte darauf allerdings nicht näher eingehen. "Dazu kann ich Ihnen gar nichts sagen."

Wie sind die Aussichten auf Erfolg der Petition?

Rechtlich gesehen gering. Denn Gerichte urteilen nur in konkreten Einzelfällen und nicht generell über die Verwendung von Wörtern. Jüngst hatte ein Gericht in Berlin entschieden, dass es in einem konkreten Fall gerechtfertigt sei, Renate Künast (Die Grünen) etwa als Sondermüll zu bezeichnen.

Die Petition kann jedoch Aufmerksamkeit für die Frage schaffen, wie zeitgemäß und neutral das Wort jemals sein kann und wie es bei Menschen ankommt, die damit bezeichnet werden.