Jeder Klick ein kleines Glück: Beim Onlineshopping werden Dopamine ausgeschüttet, als gäb’s kein Morgen mehr. Und wer Geschenke kauft und damit anderen eine Freude macht, macht damit auch sich selbst glücklich. Weihnachtsgeschenke im Netz shoppen ist folglich ein doppeltes Highlight – und wesentlich stressfreier, als sich mit ausgeklappten Ellenbogen durch die knallvollen Fußgänger*innenzonen zu drängen und sich um das letzte Legolebkuchenhaus zu kloppen.

Weil vor dem Jahreswechsel außerdem oft noch ordentlich was weggeschafft werden muss, liegt es quasi auf der Hand, im Büro mal kurz zwischendurch ein bisschen im Internet einzukaufen. Machen doch alle, also kein Problem. Oder?

Wie so häufig lautet auch hier die Antwort: Kommt ganz darauf an. Mal sehen, was ein Arbeitsrechtsexperte dazu zu sagen hat.

Onlineshopping ist keine Arbeit

Arbeit ist, ganz grob formuliert, Zeit gegen Geld. Das bedeutet: Während der Arbeitszeit wird gearbeitet und nicht geshoppt. So der grundsätzliche Deal. "Im Arbeitsvertrag verspricht der Arbeitnehmende, während der Arbeitszeit zu arbeiten. Dafür bekommt er das Entgelt", erläutert Arbeitsrechtsexperte Michael Felser. "Der Arbeitgeber darf ja auch nicht aus privaten Gründen wie 'Gehaltszahlung passt gerade bei mir nicht' das Entgelt nur teilweise zahlen." Das klingt plausibel.

Deshalb sind private Erledigungen eigentlich auch nur in den Pausen erlaubt. Dennoch funktioniert es nicht automatisch, sich in der Mittagspause hemmungslos dem Onlineshopping hinzugeben: "Der Arbeitsplatz ist nicht privat; das Internet wird nur für die Arbeit und nur für die Dauer der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt", sagt Michael Felser. "In der Pause erlauben die meisten Arbeitgeber zwar die private Nutzung des Internets, selbstverständlich ist aber auch das nicht."

Ausnahme ist Onlineshopping mit dem eigenen Handy während der Pause – vorausgesetzt, der*die Arbeitgeber*in erlaubt das Mitbringen des Smartphones am Arbeitsplatz.

Doch bevor du jetzt betrübt die Maus hängen lässt und den Warenkorb leerst – es kommt laut Michael Felser sehr darauf an, wie die private Internetnutzung grundsätzlich im Unternehmen gehandhabt wird: "Oft sind Arbeitgeber großzügiger und tolerieren privates Surfen während der Arbeitszeit. Aber auch dann sollte man es nicht übertreiben."

Geduldet heißt nicht "Lass es krachen"

Wenn es also alle machen und es von Vorgesetzten und der Firma geduldet wird, dann darfst du dich – in Maßen – per Onlineshopping mit Geschenken eindecken. Nur: Was heißt "in Maßen" in diesem Zusammenhang genau? "Wichtig ist, dass man sich im Rahmen dessen bewegt, was auch bei den Kollegen üblich ist und toleriert wird", erklärt Arbeitsrechtsexperte Felser. "Spitzenreiter beim privaten Surfen sollte man sich nicht zum Vorbild nehmen."

Auch Pakete darfst du dir nicht so ohne Weiteres ins Büro liefern lassen. "Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, weil es eine private Angelegenheit ist", sagt Michael Felser. "Aber auch das tolerieren viele Unternehmen." Hier sei der beste Rat, es nicht zu übertreiben. Und wer auf Nummer sicher gehen will, fragt vor einer Lieferung bei Vorgesetzten nach.

Wann droht eine Kündigung?

Keine Panik: In den seltensten Fällen fliegen Leute, die im Büro ein bisschen Onlineshopping betrieben haben, direkt hochkant raus. Es kommt durchaus auf den Umfang und die Frequenz an: "Grundsätzlich dürfte erst mal ein Gespräch üblich sein, in dem das Verbot deutlich gemacht wird", sagt Arbeitsrechtsexperte Michael Felser. "Wird exzessiv geshoppt oder gegen das Verbot verstoßen, kommt in der Regel eine Abmahnung in Betracht. In schwerwiegenden Fällen oder bei hartnäckiger Missachtung auch die Kündigung."

Wenn Aufgaben liegenbleiben, weil unbedingt noch Angebote für Massagegeräte oder plastikfreie Wasserflaschen verglichen werden müssen, dann geht das so logischerweise nicht in Ordnung. Wer aber massenweise private Paketlieferungen und stundenlanges Onlineshopping vermeidet und im Zweifel nachfragt, geht damit eigentlich auf Nummer sicher – und kann dem Handgemenge im vorweihnachtlichen Einkaufswahnsinn besinnlich aus dem Weg gehen.