Zum Start unseres Membership-Modells ze.tt gr.een veröffentlichen wir für alle Mitglieder jede Woche einen Text in unserem neuen Crime-Ressort. Was bringt Menschen dazu, Verbrechen zu begehen? Wie entscheiden Gerichte, ob und wie sie zu bestrafen sind? Was passiert mit ihnen, wenn sie ins Gefängnis müssen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich unser Redakteur Manuel Bogner.

In einer Oktobernacht vergangenen Jahres wacht Peter E., 76, um 3:15 Uhr schweißgebadet auf. In Pantoffeln und Schlafanzug verlässt er sein Zimmer. In der Hand hält er den tellerförmigen Metallfuß seiner Nachttischlampe. E. durchquert den Flur und öffnet die Tür zum Schlafzimmer seiner 84-jährigen Frau. Im Dunkeln tritt er an ihr Bett.

Sie erwacht und will sich aufrichten. In diesem Moment schlägt er ohne ein Wort mit der flachen Seite des Lampenfußes auf ihren Kopf. Dann nochmal. Und nochmal. Plötzlich hält er inne und holt das Telefon. Er wählt den Notruf. "Kommen Sie schnell, bevor ich nochmal zuschlage", sagt er der Polizistin am Telefon. Er atmet schwer. Die Polizistin hört im Hintergrund das Stöhnen der Frau, die "Du Arschloch" sagt. Dann wieder er: "Machen Sie schnell, sonst bring ich sie ganz um. Ich muss mich selbst auch noch umbringen. Kommen Sie schnell, die Terrassentür ist offen, da können Sie rein."

Wenig später halten zwei Streifenwagen vor E.s Villa im Berliner Stadtteil Wannsee. Die Polizist*innen durchqueren den Garten und treten durch die Terrassentür ins dunkle Erdgeschoss. Im ersten Stock brennt Licht, sie hören das Wimmern einer Frau. Als sie oben ankommen, sehen sie E. neben dem Bett seiner Frau stehen. In einer Hand das Telefon, in der anderen den Lampenfuß. Sie packen den Mann, ziehen ihn von seiner Partnerin weg, drücken ihn auf den Boden und legen ihm Handschellen an. Ein Polizist belehrt ihn über seine Rechte. E. sagt: "Ich habe es getan. Stimmen haben es mir befohlen." In Schlafanzug und Pantoffeln setzen sie ihn den Streifenwagen, seine Frau liegt im Bett und blutet am Kopf. "Der Kopf war stark deformiert", notiert ein Polizist später im Bericht. E. sitzt im Streifenwagen und fragt: "Wie geht es meiner Frau?"

"Ich möchte wieder mit ihm zusammenwohnen"

Sieben Monate später betritt seine Frau mit tastenden Schritten Saal 138 des Landgerichts Berlin. Sie soll als Zeugin im Prozess gegen ihren Mann aussagen, den die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags anklagt. Den Rollator, an dem sie seit einem Schlaganfall vor acht Jahren geht, hat sie vor der Tür stehen lassen. Als sie an ihrem Mann auf der Anklagebank vorbeigeht, nicken sich beide kurz zu. Der Richter muss sehr laut sprechen, damit die schwerhörige Frau ihn versteht.

– "Können Sie sich noch an die Tatnacht erinnern?"

– "Nein. Nach dem ersten Schlag war ich weg."

– "Wie geht es Ihnen heute?"

– "Es geht mir wieder gut. Meine geistige Fähigkeit ist nicht beeinträchtigt."

– "Wie würden Sie Ihre Ehe beschreiben?"

– "Sie war geprägt durch Zuneigung, Respekt und Hingabe. Ich hatte nie ein schlechtes Erlebnis mit ihm. In mir hat sich durch den Vorfall nichts verändert."

Auf die Frage, warum sie glaubt, dass ihr Mann sie in jener Nacht erschlagen wollte, kann sie nicht recht antworten. Dann sagt sie: "Ich möchte bitten, dass wir wieder zusammenleben können." Als sie den Saal verlässt, winkt sie ihrem Mann zu. E. schluckt und winkt zurück. Er trägt Cordhosen und Hemd und hat einen leichten Bauchansatz. Durch die randlose Brille blickt er oft ins Nichts oder starrt auf den Tisch.

Welche Schuld trifft E.?

Dass E. die Tat begangen hat, ist unstrittig. Am ersten von vier Prozesstagen gesteht er alles. Immer wieder fängt er an zu schluchzen und muss aufhören zu sprechen. Er sei in der Tatnacht aufgewacht und habe Menschen mit Knüppeln durch den Garten laufen sehen, sagt er. "Sie befahlen mir, meine Frau zu töten, sonst würden sie mich umbringen." Wenn er heute auf die Tat zurückblicke, sei sie ihm unerklärlich, sagt er. Die Aufgabe des Gerichts ist es, zu entscheiden, ob es E. dafür schuldig sprechen kann oder ob er in jener Nacht nicht zurechnungsfähig war und darum als unschuldig gilt.

Dafür hat das Gericht einen Kriminalpolizisten geladen, der E. nach der Tat vernommen hat. Außerdem hat es einen psychologischen Gutachter beauftragt, E.s Zustand zu beurteilen. Der 60-jährige Kriminalpolizist schildert, dass sich in E. in jener Nacht ein innerer Kampf abgespielt haben muss. "Er fühlte sich von Stimmen gedrängt, seine Frau zu töten, wollte es aber eigentlich gar nicht." Das scheint ihm auch die Erklärung dafür zu sein, dass er nach einigen Schlägen aufhörte und die Polizei rief. E. habe gesagt: "Ich habe gemerkt, dass ich es nicht zu Ende bringen kann, dass es aussichtslos war."

Am letzten von vier Verhandlungstagen sagt Psychiater Alexander Böhle, 68, aus. Er arbeitet seit gut 40 Jahren als Gutachter. E. hat er fünfmal getroffen, insgesamt zehn Stunden mit ihm gesprochen und alle verfügbaren Akten angefordert. Das Bild, das Böhle von E. zeichnet, zeigt, wie dieser vor der Tat schrittweise die Kontrolle über sein Leben verlor, aber auch, wie das medizinische System versagte.

Zu E.s Geschichte: Er wächst in bürgerlichen Verhältnissen im Norden Deutschlands auf, wird Optikermeister und gründet eine gut laufende Optikerkette. Als Geschäftsführer habe er sehr autoritär agiert, sich aber auch um seine Mitarbeiter*innen gekümmert, sagt Böhle. Diese Kombination aus Dominanz und Fürsorge übt er auch auf seine Frau aus, mit der er seit 44 Jahren verheiratet ist.

"Dringend behandlungswürdig"

Erste Anzeichen, dass E. die Kontrolle entgleitet, zeigen sich im Jahr 2011. Seine Frau erleidet einen Schlaganfall und ist fortan auf Pflege angewiesen, die E. zum großen Teil selbst übernimmt. Zudem gibt er die Optikerkette an seinen Adoptivsohn ab und handelt mit ihm aus, im Gegenzug eine Art Firmenrente zu bekommen. Später gerät er mit ihm darüber wohl in Streit. Vor Gericht erläutert E. aber nicht genauer, wie dieser aussah.

Von außen betrachtet wirkt die Situation damals nicht sonderlich gefährlich, zumal seine Frau, eine Bibliothekarin und Verlegerin, ebenfalls Geld hat und beide in einer Villa wohnen, die etwa 1,5 Millionen Euro wert ist. "E. bereitete das große Angst, er verfiel in Grübeleien", sagt Böhle jedoch. Er fürchtete, das Haus nicht halten zu können und ist mit der Pflege seiner Frau überfordert. Für Böhle ist klar, dass E. schon zu diesem Zeitpunkt wegen einer Depression dringend behandlungswürdig war.

Wir sind erledigt.
Peter E., Tage vor der Tat

E. sucht offensichtlich Hilfe, weiß sich aber nicht anders zu helfen, als bei der Polizei anzurufen. Er droht, sich und seine Frau umbringen zu wollen. Daraufhin kommt er in ein psychiatrisches Krankenhaus. Dort diagnostizieren Ärzt*innen eine Depression mit Wahnideen und Halluzinationen. Mit Medikamenten behandeln sie E., er stabilisiert sich daraufhin. Nach einem Monat wird er entlassen und zu seinem Hausarzt überwiesen. Dieser entscheidet, die Psychopharmaka abzusetzen. Offenbar hält er wenig von solchen Medikamenten. "Sowohl der Arzt als auch E. stammen aus einer Generation, in der psychische Krankheiten noch stigmatisiert sind", sagt Böhle.

E.s Zustand verschlechtert sich wieder. Sichtbar wird das dadurch, dass er plötzlich das Haus verkaufen und in eine Wohnung ziehen möchte. Hektisch sucht er nach Käufer*innen, mietet eine Wohnung in Potsdam an, in die seine Frau und er aber nie einziehen. Nachbar*innen, die als Zeug*innen im Prozess aussagen, berichten, wie erschöpft E. gewirkt habe. "Herr E. schien mir psychisch sehr angeschlagen", sagt ein Nachbar. Eine andere Nachbarin: "Er war sogar damit überfordert, seine Reifen zu wechseln." E. soll immer wieder gesagt haben: "Wir sind erledigt." Die unrealistische Angst, das Haus zu verlieren und auf der Straße zu landen, war so groß, dass er am Tag der Tat noch Koffer für sich und seine Frau packte – für einen Umzug in die Potsdamer Wohnung.

Für den Psychiater ist klar: "Es gibt gar keine Frage, dass seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben war." Das ist Juristendeutsch für: Er ist unschuldig. Das sieht auch das Gericht so. Dennoch kommt E. nicht frei, weil er für andere gefährlich sein könnte; vor allem dann, wenn er keine Medikamente nimmt. Deshalb muss er zunächst in ein psychiatrisches Krankenhaus. Regelmäßig wird ihm Blut abgenommen, um zu prüfen, ob er seine Medikamente einnimmt. Fünf Jahre lang steht er nun unter Aufsicht von Ärzt*innen und einem*einer Bewährungshelfer*in, die auch darüber entscheiden, ob und wann er das Krankenhaus verlassen darf. E. nimmt das Urteil reglos zur Kenntnis, bis der vorsitzende Richter darüber spricht, ob E. seine Frau wiedersehen darf. "Der persönliche Kontakt bleibt bis auf Weiteres untersagt. E. darf aber mit ihr telefonieren und Briefe schreiben." E. blickt auf den Tisch vor sich und schluckt.