Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden verliefen wenig friedlich. Rechte Demonstrierende vergifteten die Stimmung. Unter anderem hielten sie ein Plakat hoch, auf dem ein Goebbels-Zitat zu lesen war:

"Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Bürgerblock."

Die Polizei kontrollierte das Schild, beschlagnahmte es jedoch nicht. In einer Art FAQ zu der Ereignissen in Dresden schreibt die Polizei Sachsen dazu:

"Das benannte Schild ist uns bekannt. Eine strafrechtliche Relevanz kann derzeit nicht festgestellt werden."

Ist so ein Schild wirklich nicht strafbar?

Wir haben zwei Anwälte gefragt, wie sie das Schild einschätzen. Dr. Wehner, Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin, sagte gegenüber ze.tt: "Die Polizei kann nur eingreifen, wenn es sich um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit handelt. In Betracht kommt hier der Paragraf 86a über das 'Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen'. Ein Hakenkreuz ist so ein Kennzeichen – das Goebbels Zitat nicht."

Kolja Zaborowski, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, teilt diese Einschätzung: "Die Wiedergabe von Zitaten aus der NS-Zeit ist an sich noch nicht verboten. Es müssen weitere Merkmale hinzutreten, damit diese einen Straftatbestand erfüllen." Zu diesen Merkmalen würden neben der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zum Beispiel Hakenkreuze) auch der öffentliche Aufruf zu Straftaten oder Volksverhetzung zählen.

Die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungsfreiheit lässt eine derartiges Plakat zu, so Kolja Zaborowski. Die Äußerung ist seiner Ansicht nach noch nicht einmal grenzwertig. Das Bundesverfassungsgericht habe die Hürden in solchen Fällen relativ hoch gelegt.

Besteht also tatsächlich keine Chance auf eine strafrechtliche Verfolgung? "Mit ein bisschen juristischer Anstrengung kann man zu Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, Volksverhetzung, kommen", so Dr. Wehner. "Absatz 3 stellt, verkürzt gesagt, unter Strafe, wer den Holocaust leugnet. Es könnte also argumentiert werden, dass in der Aussage Straftaten der Nazis verharmlost, gebilligt oder geleugnet werden. Die Aussage des Plakates runtergebrochen bedeutet ja: Die Nazis waren nur so schlecht wie die schlimmsten Linken – und Linke haben bekanntlich noch keinen Völkermord begangen. Das Zitat besagt also heute: Die Nazis haben keinen Völkermord begangen. Das gäbe dann Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren."