Die Stuhlreihen im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts Berlin sind gut gefüllt, vor dem Richter*innenpult drängen sich etliche Kameramänner, sogar ein tschechischer Fernsehsender ist angereist. Der Grund ist der Prozess mit dem Aktenzeichen VG 6 K 13.19: Jan Böhmermann gegen die Bundesrepublik Deutschland. Zum Streit war es wegen des sechsminütigen sogenannten Schmähgedichts gekommen, das Jan Böhmermann im März 2016 in seiner TV-Show Neo Magazin Royale vorgetragen hatte. Inhaltlich ging es um sexuelle Praktiken mit Tieren und Kindern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Böhmermann wollte damit zeigen, was die Presse- und Kunstfreiheit hierzulande im Vergleich zur Türkei alles erlaube – und dass sein Gedicht eben erlaubte Satire sei.

Die Sendung führte zu diplomatischen Schwierigkeiten zwischen beiden Ländern, die Türkei verlangte rechtliche Schritte gegen Böhmermann. In diese Zeit fiel ein Telefonat der Kanzlerin Angela Merkel mit dem damaligen türkischen Premierminister Ahmet Davutoğlu. Es ging vor allem um das Abkommen zwischen der EU und der Türkei, das verhindern sollte, dass Geflüchtete über die Türkei in EU-Mitgliedsstaaten einreisten. Sie sprachen aber auch über Böhmermanns Gedicht. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert später vor Journalist*innen sagte, habe sie in dem Telefonat betont, welch hohen Stellenwert die Pressefreiheit in Deutschland habe. Sie stimme aber mit Davutoğlu darin überein, dass es sich bei Böhmermanns Gedicht um einen "bewusst verletzenden Text" handle.

Genau um diese drei Worte ging es nun im Prozess am Dienstag, Böhmermanns Anwälte forderten in einer Unterlassungsklage von Merkel und der Bundesregierung, diese Formulierung nicht nochmal zu verwenden. Zudem sollten diese drei Worte aus Protokollen der Bundesregierung gelöscht werden.

Warum Böhmermann vor Gericht unterliegt

Zum Prozess waren weder die Kanzlerin erschienen, noch Böhmermann. Die Bundesregierung schickte stattdessen vier Anwälte, Böhmermann zwei. Seine Anwälte mussten am Ende eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht wies die Klage ab. Das hatte sich durchaus abgezeichnet, denn eine Unterlassungsklage richtet sich immer in die Zukunft. Es soll verhindert werden, dass jemand eine bestimmte Formulierung nochmal äußert.

Das war rückwirkend betrachtet ein Fehler.
Angela Merkel über die Äußerung 'bewusst verletzender Text'

Doch die Kanzlerin selbst hatte knapp drei Wochen nach Seiberts Auskunft über das Telefonat gesagt, dass sie sich über die Formulierung ärgere. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung zu irgendwas eine Rolle spiele. "Das war rückwirkend betrachtet ein Fehler."

Verwunderlich ist auch, dass Böhmermann erst gut zwei Jahre nach Seiberts Äußerung die Bundesregierung verklagte – nämlich im Mai 2018. In diesen beiden Jahren hatten sich weder Seibert noch Merkel weiter zur Causa Böhmermann geäußert. Seitdem die Klage beim Gericht eingegangen war, hatten sich beide Seiten juristisch mit Briefen attackiert. Die Anwälte der Bundesregierung hatten darin verdeutlicht, dass weder Merkel noch Seibert nochmal die Formulierung "bewusst verletztender Text" nutzen würden. Eine Unterlassungserklärung wollte Merkel allerdings nicht unterzeichnen. Dem Gericht reichte diese Argumentation. "Eine Wiederholung ist ausgeschlossen", hieß es in der Urteilsbegründung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts.

Auch in einem weiteren Punkt unterlag Böhmermann. Das Gericht sollte nach seinem Wunsch klarstellen, dass Seiberts Äußerung rechtwidrig sei. Merkel habe kein Recht gehabt, sich so über Böhmermanns Gedicht zu äußern. Das Gericht sah das anders. Es sei Merkels gutes Recht gewesen, sich damals zu der Sache zu äußern. "Bewusst verletzend" sei eben keine rechtliche Bewertung von Böhmermanns Gedicht, sondern lediglich ein Werturteil.

Ob Böhmermann dieses Urteil hinnimmt, wollte sein Anwalt Torben Düsing am Dienstag nach Urteilsverkündung offenlassen. Zu ze.tt sagte er: "Das müssen wir erst mal mit Herrn Böhmermann abstimmen."