Ich war zwar noch nie live bei einem Heiratsantrag dabei, aber wenn ich Berichte von Freund*innen und alles, was Reality-TV und Hollywood so zu bieten hat, zusammennehme, dann handelt es sich wohl in den allermeisten Fällen um eine im Kern dann doch recht knappe Angelegenheit: "Willst du mich heiraten?" – und (meistens) "Ja".

Und egal, was dann folgt – ob opulente Megahochzeit oder zweisames Schlurfen zum Standesamt – der Akt, der da vollzogen wird, mit all seinen Konsequenzen, scheint den Wenigsten ein: "Im Prinzip schon, aber was genau bedeutet das eigentlich juristisch?", als Antwort zu entlocken. Dabei lohnt sich diese Frage.

Über Dinge reden, die die Liebe selten mitdenkt

Katharina weiß das. Denn sie hat genauer hingeschaut, bevor sich ihr Freund und sie vor drei Jahren das Jawort gaben. Die 29-Jährige ist Jura-Studentin – sie mag zwar Romantik, aber ihr Studienfach eben auch; und so war ihr von Anfang an klar: Lass uns auch über Dinge reden, die die Liebe selten mitdenkt.

Dass die Eheschließung ein Rechtsgeschäft ist, zum Beispiel. Ein Umstand, der den meisten wohl erst im Falle einer Scheidung so richtig ins Bewusstsein rückt. Denn vorher gibt es – auch von Seite des Staates – wenig Belehrung darüber.

So wunderte sich Katharina, dass sie am Tag der Trauung zwar ein paar berührende, romantische Worte vom Standesbeamten mit auf den Weg bekam, aber keinerlei Aufklärung über das Geschäft, welches sie und ihr Mann da gerade abgeschlossen hatten: "Für den Erwerb einer Wiese mit einem Schuppen drauf sieht unsere Rechtsordnung die notarielle Beurkundung vor – mit dem Zweck, über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen dieses Rechtsgeschäfts aufzuklären. Die Ehe ist das Rechtsgeschäft mit den weitreichendsten, tiefsten, breitesten und teuersten Konsequenzen, die unsere Rechtsordnung nur kennt, und es gibt keine institutionalisierte Aufklärung", sagt Katharina.

Geschäftsgrundlage: Liebe

Und in der Tat, wo andere Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel der Kauf einer Wiese mit einem Schuppen drauf, zumindest einvernehmlich beendet beziehungsweise rückabgewickelt werden können oder auch unter bestimmten Voraussetzungen die Geschäftsgrundlage entfallen kann – was zum Beispiel gerade im Zusammenhang mit der Corona-Krise bei Ladenmieten diskutiert wurde – ist das bei einer Ehe ganz anders. Ihre Geschäftsgrundlage, wenn man so will, ist die Liebe. Doch selbst wenn die "wegfällt", kann die Ehe hierzulande trotzdem nur von Richter*innen geschieden werden.

Wem das alles zu sehr nach Juravorlesung klingt oder zu weit weg vom echten Leben, der*die sollte sich klarmachen, dass zum Beispiel durch Unterhaltsansprüche nach der Trennung bis zu 40 Prozent des Einkommens an die*den Ex-Partner*in abzugeben sein können.

Wer im Standesamt unterschreibt, sollte das also zumindest bedacht haben. Und so überlegte auch Katharina, ob es nicht angebracht wäre, einen Ehevertrag aufzusetzen. Denn ihr (damals) Verlobter ist Miteigentümer eines Unternehmens und Katharina hatte während eines Praktikums in einer Wirtschaftskanzlei gelernt, dass eine Scheidung sogar den Fortbestand eines Unternehmens gefährden könne – falls die Wertsteigerung des Unternehmens dem Zugewinnausgleich unterliegt.

Eheverträge können Unterhalt festlegen

Eheverträge können nur von einem Notar oder einer Notarin wirksam geschlossen werden. Katharina und ihr Verlobter formulierten also ein paar Vorschläge für Regelungen, die ihnen für den Ehevertrag wichtig erschienen, differenziert für den Fall, dass sie Kinder haben würden und den Fall, dass sie keine Kinder haben würden.

So kann ein Ehevertrag zum Beispiel einen gewissen Unterhalt für den*die Partner*in, die*der sich um die Kinder kümmert, festlegen. "Unterhaltsverstärkende Maßnahmen", heißt das in der Fachsprache. Denn Anspruch auf gesetzlichen Betreuungsunterhalt haben Elternteile nach einer Scheidung nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Mit "unterhaltsverstärkenden Maßnahmen" ließe sich aber regeln, dass eine*r der beiden Eltern und Eheleute so die Chance haben sollte, sich auch über das dritte Lebensjahr des Kindes oder der Kinder hinaus intensiver kümmern zu können, und mithilfe der finanziellen Unterstützung des anderen Elternteils Gehaltseinbußen aufgefangen werden könnten.

Klar, Gespräche über Geld sind nicht romantisch

Doch der Notar, den Katharina und ihr Partner konsultierten, war bei diesen Überlegungen wenig hilfreich. Er legte ihnen nahe, doch nur für Kinder Vereinbarungen zu treffen, die länger als drei Monate leben würden, wie Katharina erzählt. Falls es also eine Fehlgeburt geben sollte oder ein Kind früh sterben sollte, wäre das explizit rein das Risiko der Frau. Katharina war empört.

Doch auch andernorts stieß sie auf wenig hilfreiche Einschätzungen: "Eheverträge töten jede Verliebtheit und besiegeln das baldige Ende der Beziehung", sagte ihr ein Professor, den sie nach einer Familienrechtsvorlesung darauf ansprach.

Klar, Gespräche über Unterhalt und die Frage, wie viel Geld der*die eine der*dem anderen im Falle einer Scheidung noch wert wäre, sind alles andere als romantisch. Wer möchte sich schon wie der Mindestsatz der Unterhaltstabelle fühlen, wenn man doch Treue bis ans Lebensende verspricht? Eben. Vor allem in Fällen, wo eine*r der beiden Partner*innen über deutlich mehr Vermögen und/ oder Einkommen als der oder die andere verfügt.

Die Ehe ist eine Solidargemeinschaft, es gibt ja auch ganz viel, was sich überhaupt nicht beziffern lässt.
Katharina

Das Ende der Romantik?

Katharina und ihr Mann sind mittlerweile seit drei Jahren verheiratet und haben bisher noch keinen Ehevertrag. Dieser kann jedoch zu jeder Zeit vor oder während einer Ehe geschlossen werden.

Und Katharina lässt das Thema nicht los. Sie wünscht sich, dass Standesämter verpflichtende Beratungsgespräche vor Eheschließungen anbieten. Denn finanzielle Abmachungen für den Fall der Fälle können insbesondere dann wichtig werden, wenn eine*r der beiden Partner*innen beruflich und finanziell stark wegen der Kindererziehung zurücksteckt. Was eben zumeist Frauen sind: Der Anteil von Müttern minderjähriger Kinder mit einem Vollzeitjob liegt in Deutschland bei knapp 34 Prozent, wohingegen gut 94 Prozent der Väter einen Vollzeitjob haben.

Klingt wieder nicht so nach Romantik. Aber die will Katharina mit ihren Überlegungen auch gar nicht aushöhlen: "Die Ehe ist eine Solidargemeinschaft, es gibt ja auch ganz viel, was sich überhaupt nicht beziffern lässt." Wie will man berechnen, wie oft der eine dem anderen den Rücken gestreichelt hat, die eine der anderen Kakao gekocht oder gut zugeredet hat?

Beziehungen funktionieren nicht nach dem Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Katharina drückt es so aus: "Die Unterstützung und Liebe, die Ehepartner einander gewähren, die Verantwortung, die sie gegenseitig dafür übernehmen, das gemeinsame Leben gelingen zu lassen, hat nicht den Anspruch 'gerecht' zu sein. Sondern hoffentlich bekommen beide voneinander, was sie brauchen. Zu heiraten ist eine Entscheidung für ein gemeinsames Leben. Und das dort erwirtschaftete Vermögen als Ergebnis der gemeinsamen Liebe, der gegenseitigen Unterstützung, Zeit, Kraft, der Anstrengungen, die man gemeinsam als Paar unternommen hat, zu betrachten, behagt mir. Man steht füreinander ein."

Hehre Worte. Aber eine Liebe kann eben enden. Und für diesen Fall kann ein Ehevertrag nun mal Sinn machen.

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