Das Urteil im Fall Kraftwerk gegen Pelham ist eine Grundsatzentscheidung für den Hip Hop. Unser Autor hat sich in der Szene umgehört, was Rapper und Producer von dem Rechtsspruch halten.

Die Beatmacher der Republik dürften gestern auf ihren Drumcomputern ein paar Siegeshymnen produziert und dafür womöglich "Oh, Happy Day" gesampled haben: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Sampling in Grenzen von der Kunstfreiheit gedeckt ist.  Prinzipiell müsse es Musikern erlaubt sein, kurze Sequenzen anderer Stücke für ihre eigenen Songs zu verwenden, ohne dafür vorab die Rechte mit dem Urheber des Original-Songs abgeklärt zu haben.

Das Sampling sei in Teilen von der Kunstfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Gerade für Genres wie House und insbesondere Hip-Hop, für deren Bestehen das Sampling essentiell ist, stellt das Urteil einen Etappensieg dar.  "Für Hip-Hop ist diese Entscheidung sehr wichtig", sagt der Musikjournalist Falk-Schacht. "Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht die Praxis dieses Musikgenres in ein Urteil einfließen lassen." Bisher seien in solchen Fällen stets lediglich die traditionellen Strukturen der Branche berücksichtigt und moderne Entwicklungen außen vor gelassen worden, findet Falk.

Bisher hätten die Gerichte folglich zumeist zugunsten der Plattenfirmen entschieden – und gegen den Producer, der ein altes Sample benutzte. "Es ist bisher vor Gericht kaum zum Tragen gekommen, wie mit Samplern gearbeitet wird und welche Auswirkungen und Bedeutung diese Arbeiten für Kunst im Speziellen und die Gesellschaft im Allgemeinen hat."

Kraftwerk gegen Pelham – wegen zwei Sekunden

Im konkreten Fall geht es um das Stück "Nur mir", das das Hip-Hop-Urgestein Moses Pelham 1997 für die Frankfurter Rapperin Sabrina Setlur produziert hatte. Dafür hatte er eine zweisekündige Schlagzeugsequenz des Tracks "Metall auf Metall" kopiert, das Kraftwerk 1977 veröffentlichte. Pelham hatte die Düsseldorfer Band zuvor nicht um Erlaubnis gebeten, Kraftwerk klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.

Noch vor zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof Kraftwerk Recht geben, Pelham zog vors Bundesverfassungsgericht und die Karlsruher Richter kippten heute das Sampling-Verbot. Die beiden Elektro-Pioniere von Kraftwerk beharren als Urheber des von Pelham verwendeten Tonschnippsels auf ihr Recht am geistigen Eigentum – Pelham plädiert für die Kunstfreiheit. Der Bundesgerichtshof müsse den Fall nun neu bewerten, so die Karlsruher Richter. Das Bundesverfassungsgericht riet den BGH-Kollegen, die Kunstfreiheit in ihrem neuen Urteil stärker zu berücksichtigen. Gerade für moderne Musikrichtungen wie Hip-Hop und elektronische Musik sei das Sampling überlebensnotwendig.

"Ohne Sampling – kein Hip-Hop"

Der Berliner Produzent Figub Brazlevic sieht im Karlsruher Entschied eine erfreuliche Entwicklung in Richtung freiem künstlerischen Arbeiten. "Dürfte ich nicht samplen, könnte ich nahezu nichts produzieren. Ich wäre in meinem Arbeiten total eingeschränkt", meint der gebürtige Tuttlinger. "Das würde, wenn man es zu Ende denkt, das Ende einer gesamten Musikkultur bedeuten." Figubs Berliner Beatmacher-Kollege Suff Daddy ergänzt: "Sampling ist das Fundament von Hip-Hop. Aus dem Sampling hat sich eine ganze Kultur entwickelt." Sicher gäbe es auch Beatmacher, die nicht auf Platten anderer zurückgreifen. "Aber ohne Sampling – kein Hip-Hop", sagt das Mitglieder des Produzenten-Trios "Betty Ford Boys".

Gerade Anfang der 00er-Jahre gingen diverse Plattfirmen zugrunde, weil ihre Künstler nicht "geclearte" Samples benutzten und sie den Urhebern anschließend eminente Summen Entschädigung zahlen mussten. In der Folge entwickelte sich Hip-Hop, positiv gesprochen, dadurch dennoch weiter. Zahlreiche, auch namhafte Produzenten wie Timbaland oder "The Neptunes" um Pharrell Williams, produzierten Beats, die weitgehend ohne fremde Musikanteile auskamen. "Einerseits war das eine gute Sache, weil es Hip-Hop erweiterte", findet Suff Daddy.

Andererseits sei damit ein großer Teil der ursprünglichen Soundästhetik verloren gegangen, meint derweil Figub Brazlevic. "Manchmal hat man als Beatmacher Angst, dass einen eine Klageflut erreicht, wenn man ein gewisses Sample verwendet." Das schränke einen Beat-Producer in seiner künstlerischen Freiheit ein. "Gerade, wenn man wie wir eher underground ist, sieht man im Sampling natürlich immer auch eine gewisse Gefahr. Man denkt zweimal nach, ob man ein überkrass bekanntes Samples verwendet oder eine andere Alternative findet", sagt ein Kölner Rapper und Producer, der nicht namentlich genannt werden möchte.

Am Rande der Legalität

Er beschreibt den Zwiespalt, in dem sich kommerziell kleinere Künstler befinden, so: Einerseits wolle man, dass das Sample verwendet werden dürfe und dies am Liebsten auch davor mit den Rechteinhabern abgeklärt haben, andererseits wolle man auch keine schlafenden Hunde wecken. "Das schränkt einen zwar ein, aber Einschränkungen befeuern oftmals auch die Kreativität", sagt der Produzent. Am Ende des Tages könne er jedoch auch verstehen, wenn die Urheber der neu aufgearbeiteten Musiksequenzen ein Stück vom Kuchen abhaben wollten

Doch sei dies, das sogenannte "Clearen" des Samples, nicht die gängige Praxis, erklärt Falk-Schacht. "Die meisten Producer fragen nicht nach der Erlaubnis, weil sie sich dann oftmals mit einer ganzen Palette von Problemen konfrontiert sehen. Sie hoffen, dass das Ganze unbemerkt bleibt", so der Hannoveraner. Falk verweist er auf die möglichen Entschädigungszahlungen an Plattenfirmen oder die Bürokratie, die ein solches Abklären der Rechte zur Folge haben kann.

"Wie soll ein kleiner Amateur-Producer diesen ganzen, auch finanziellen Aufwand schultern?", so Falk. "Das kann er nicht und genau hier sind wir beim Karlsruher Urteil und der Kunstfreiheit." Denn wenn man sehe, dass es sei den 80er Jahren möglich ist, alte Tracks zu samplen und sich rechtlich seither kaum etwas bewegt habe, bedeute das Karlsruher Urteil einen vorläufigen Meilenstein.

Sampling ist Kunst

"Die alten Strukturen wurden nicht verändert, weil viele an diesen gutes Geld verdienen und keinen Grund darin sehen, etwas zu verändern." Und weiter: "Es gibt bisher einfach keine Handhabe, wie man das Ganze rechtlich fair regeln kann." Er hoffe, dass das Urteil eine neue Vergütungsstruktur zur Folge habe, die das Musikmachen und den Rechte-Zwiespalt erleichtere und auflöse.

"Wenn man einen finanziellen Rahmen findet, der das Samplen erleichtert und der für beide Seiten fair ist, hören illegale Prozesse automatisch auf. Doch solange sich da nichts tut, berufen sich Producer auf ihre Kunstfreiheit berufen – oder aber man sieht sich vor Gericht wieder." Entsprechend sagt Suff Daddy: "Wir haben uns vorher nicht drum geschert, ob es legal ist oder nicht – und ich werde es auch weiterhin nicht tun. Ich sample, weil es das ist, was Hip-Hop ausmacht."

Man müsse als Laie verstehen, dass Sampling eine Kunstform sei, dass man andere Künstler, deren Musik man aufgreift, schätzt und diesen Respekt zolle, sagt Figub. "Man muss mit dem Sample kreativ umgehen, das ist eine Bedingung dafür", so der Berliner. "Wir machen aus alter Musik etwas Neues und Modernes. Auf diese Weise bieten wir längst vergessener Musik eine neue Plattform. Ich finde, am Ende gewinnen beim Samplen beide Seiten."