Als Bundesinnenminister Horst Seehofer Ende März die Polizeiliche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr vorstellte, bekam das kaum jemand mit. Deutschland war und ist mit dem Coronavirus beschäftigt und es gab ohnehin fast nur Positives zu berichten: weniger Einbrüche, weniger Tötungsdelikte. Viele Websites veröffentlichten unter Überschriften wie Zahl der Straftaten sinkt erneut einen kurzen Artikel, fertig.

In einem Bereich gab es jedoch einen starken Anstieg der Zahlen. Es kursiert immer mehr kinderpornografisches Material. Innerhalb eines Jahres sind die Zahlen um etwa 65 Prozent gestiegen.

ze.tt hat mit dem Bundeskriminalamt und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs über den Anstieg der Zahlen und die Hintergründe gesprochen.

Wie ist Kinderpornografie definiert?

Mit Kindern sind laut Gesetz Menschen unter 14 Jahren gemeint. Pornografie heißt in diesem Zusammenhang nicht nur explizit sexuelle Handlungen, sondern auch Fotos oder Videos von Kindern in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung". § 184b des Strafgesetzbuches bestraft das Herstellen, Verbreiten, den Kauf und Besitz solcher Aufnahmen.

Er wurde 2015 reformiert. Zuvor war es beispielsweise noch straffrei, ein nacktes Kind mit gespreizten Beinen zu fotografieren und diese Bilder weiterzuverbreiten. Es mussten explizit sexuelle Handlungen sichtbar sein, sonst galt das Material nicht als Kinderpornografie.

Warum sind die Zahlen so stark gestiegen?

Das Bundeskriminalamt (BKA) führt Anstieg vor allem darauf zurück, dass die Polizei stärker ermittelt. Die meisten Daten für die Ermittlungen stammen von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC. Sie arbeitet mit Serviceprovider*innen wie Google, Yahoo und Facebook zusammen, die ihre Daten nach Missbrauchsabbildungen scannen und dann an das NCMEC melden. Das NCMEC leitet das Material bei Verdacht mit der zugehörigen IP-Adresse an die Behörden des jeweiligen Landes weiter, in Deutschland an das BKA. Das BKA gibt die Daten dann wiederum an die entsprechenden Landesbehörden weiter. Dort sind teilweise inzwischen mehr Polizist*innen damit beschäftigt, Kinderpornografie zu bekämpfen. So hat Nordrhein-Westfalen nach den Missbrauchsfällen auf dem Campingplatz in Lüdge 20 neue Mitarbeiter*innen eingestellt und Auswertungstechnik beschafft.

Trotz allem dürfte es noch immer ein sehr großes Dunkelfeld geben, weil viele Straftaten nie bekannt werden. "Das Darknet ist leider auch 2020 ein Paradies für Pädokriminelle", sagt Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Das BKA hat eine auffällige Häufung der Fälle durch kindliche, jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige festgestellt.
Sprecherin des Bundeskriminalamts

Neu ist, dass Kinder und Jugendliche selbst kinderpornografisches Material verbreiten – teilweise im Netz gefundenes, teilweise selbst aufgenommenes. "Das BKA hat grundsätzlich eine auffällige Häufung der Fälle durch kindliche, jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige festgestellt", sagt eine Sprecherin der Behörde. "Häufig werden solche Aufnahmen nachträglich noch mit Musik, Geräuschen oder lustigen Emojis versehen und dann verschickt", sagt Rörig. Die jungen Täter*innen würden häufig nicht verstehen, dass dahinter der reale Missbrauch eines Kindes stecke, sagt er.

Außerdem landen teilweise Sexting-Aufnahmen bei Menschen, für die sie nie bestimmt waren. Diese Bilder werden häufig im gegenseitigen Einvernehmen aufgenommen und verschickt. "Wenn die Beziehung dann aber zu Ende ist und einer von beiden zum Beispiel hoch frustriert ist, werden solche Bilder zum Teil in der Schulcommunity verschickt, um den anderen bloßzustellen", sagt Rörig.

Hinzu kommt das sogenannte Cyber-Grooming. Hier treten Erwachsene mit Mädchen oder Jungen in Chats oder auf Spieleplattformen in Kontakt und bringen sie dazu, ihnen Bilder und Videos zu schicken.

Für den starken Anstieg der Zahlen sind also verschiedene Gründe und Tatverdächtige aus ganz unterschiedlichen Altersklassen verantwortlich.

Was lässt sich gegen den Anstieg tun?

Es kommt darauf an, wo das Material herstammt. Im Falle von Sexting-Aufnahmen, die später mit anderen Absichten verschickt wurden, plädiert Rörig für eine stärkere Bildung von Kindern und Jugendlichen. "Ich bin dafür, dass bundesweit von der ersten Klasse an das Schulfach Medienkompetenz eingeführt wird", sagt er.

Bei bewusst kriminellen Täter*innen greifen eher Gesetze und konsequente Ermittlungsarbeit. In einigen Bereichen hat die Polizei nun mehr Rechte, etwa im Darknet. Dort wird in Portalen und Foren Kinderpornografie gehandelt und getauscht.

"Normalerweise bekommt man nur Zugang, wenn man dort selbst strafbares, kinderpornografisches Material hochlädt und anderen zur Verfügung stellt", sagt Rörig. Man nennt das die Keuschheitsprobe. Die Polizei darf sich jetzt mit fiktionalen, computergenerierten Bildern Zugang zu solchen Foren und Portalen verschaffen, um dort Tatverdächtige zu ermitteln.

Rörig fordert zudem, dass Internet-Serviceprovider gesetzlich verpflichtet werden, kinderpornografisches Material nicht nur zu löschen, sondern es auch an das Bundeskriminalamt zu melden. "Ich bin zuversichtlich, dass diese Meldepflicht jetzt ins Netzdurchsetzungsgesetz aufgenommen wird", sagt er. Die Gesetzesnovelle befindet sich gerade in der letzten Phase der parlamentarischen Beratung.

Im Moment ist der einfache Diebstahl mit einer härteren Strafandrohung belegt als der Besitz von Missbrauchsabbildungen.
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Außerdem spricht sich Rörig für eine EU-rechtskonforme Speicherung von Vorratsdaten aus. "Aktuell entscheidet der EU-Gerichtshof darüber. Ich hoffe, dass er sich dazu entschließt, dass die Grunddaten, also nur die IP-Adresse, für längere Zeit gespeichert werden kann", sagt er. Das würde die Ermittlungsmöglichkeiten erheblich verbessern. Aktuell kann die Polizei Tatverdächtige häufig nicht ermitteln, weil die Daten nach kurzer Zeit gelöscht werden. Hier stehen sich die Verfolgung von Kinderpornografie und der Datenschutz im Weg.

Rörig befürwortet auch einen Anstieg des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornografie oder den Versuch, an kinderpornografisches Material heranzukommen. Im Moment beträgt der Strafrahmen dafür drei Jahre, Rörig fordert fünf. "Im Moment ist der einfache Diebstahl mit einer härteren Strafandrohung belegt als der Besitz von Missbrauchsabbildungen."

Was können Eltern und Erziehende tun?

Rörig fordert, dass Eltern im Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen bleiben müssten und sich für das interessieren sollen, was ihr Nachwuchs im Netz macht. "Kinder dürfen in ihrer digitalen Welt nicht alleine gelassen werden."

  • Mehr über die Polizeiliche Kriminalstatistik und ihre Schwächen liest du hier.
  • Sonia wurde als Kind von einem Nachbarn sexuell missbraucht. Erst Jahre später gelang es ihr mithilfe einer Therapie, das Trauma zu verarbeiten. Ihre Geschichte findest du hier.
  • Die Bundesregierung hat ein Amt für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen eingerichtet. Auf der Webseite des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs finden sich Zahlen, rechtliche Hintergründe und die Nummer des kostenlosen bundesweiten Hilfetelefons: 0800 22 55 530.