Wenn ich mir den Arm oder das Bein breche, muss ich ärztlich versorgt werden und falle wohl erst mal einige Zeit auf der Arbeit aus. Das dem*der Chef*in zu erklären, ist in der Regel kein Problem. Wie aber ist das, wenn ich mich in eine psychotherapeutische Behandlung begeben möchte? Im Grunde genommen ist beides das Gleiche, aber das Stigma ist gesellschaftlich ein anderes. Einige Menschen machen sich deshalb Sorgen, dass eine Therapie Folgen für den Job haben kann. Aber ist das so? Und muss ich meinen*meiner Chef*in überhaupt davon erzählen?

Janus Galka ist Rechtsanwalt und hat sich vor allem auf Arbeits- und Beamtenrecht spezialisiert. Er kümmert sich um die Fälle, in denen Menschen sich von ihren Arbeitgeber*innen ungerecht behandelt fühlen oder gar gekündigt wurden – zum Beispiel aufgrund psychischer Probleme. Zu ihm kommen auch viele junge Menschen, weil ihnen die Verbeamtung verweigert wurde. "Fast alle Fälle, die ich im Beamtenrecht betreue, haben mit Psychotherapie zu tun. Entweder bei der Verbeamtung oder danach, wenn es um frühzeitige Berufsunfähigkeit geht", sagt Galka. Der 41-Jährige war vorher selbst sechs Jahre verbeamtet und in einer Kommunalverwaltung tätig. Er kann einige der wichtigen Fragen rund um das Thema Psychotherapie und Job beantworten.

ze.tt: Ich gehe zur Psychotherapie oder möchte eine anfangen. Muss ich meinem*meiner Chef*in davon erzählen?

Janus Galka: Nein. Und grundsätzlich würde ich das auch nicht tun, denn eine Psychotherapie ist ja meist die Behandlung einer Krankheit. Von einer Krankheit muss ich meinem*meiner Chef*in nichts erzählen – außer natürlich, sie hat Folgen für mein Arbeitsleben, weil mir der*die Ärzt*in zum Beispiel sagt, ich kann bestimmte Sachen nicht mehr machen.

Wenn ich mich dagegen entscheide, es anzusprechen, muss ich trotzdem eine Krankschreibung einreichen. Kann mein*e Chef*in daraus ablesen, dass es sich um eine psychotherapeutische Behandlung handelt?

In einer Krankschreibung kann man die Diagnose grundsätzlich nicht sehen, sondern nur die Tatsache, dass jemand nicht arbeitsfähig ist. Auch nicht, welche Art von Ärzt*in sie ausstellt. Das sieht nur die Krankenkasse.

Viele Menschen haben Angst, dass eine Therapie Auswirkungen auf ihren Job oder Arbeitsvertrag haben kann. Ist diese Angst begründet?

Eine Psychotherapie ist ja in dem Sinne das Gleiche wie eine Operation oder andere medizinische Behandlungen – sie dient der Heilung. Das darf erst mal keine negativen Folgen haben. Was es gibt im Arbeitsrecht, das ist die sogenannte personenbedingte Kündigung: Wenn ich lange ausfalle und zum Beispiel in einem kleinen Betrieb arbeite, dann kann es sein, dass eine solche Kündigung erfolgt. Das landet aber immer vor dem Arbeitsgericht und hat dort fast nie Bestand.

Eine Psychotherapie ist das Gleiche wie eine Operation – sie dient der Heilung. Das darf erst mal keine negativen Folgen haben.

Ich habe eine Therapie gemacht und kehre nach längerer Zeit an den Arbeitsplatz zurück. Da eröffnet mir mein*e Chef*in, dass ich in eine andere Abteilung komme oder andere Aufgaben habe als vorher. Darf er*sie das?

Natürlich ist ein*e Arbeitgeber*in nicht begeistert, wenn ein*e Mitarbeiter*in längere Zeit ausfällt. Grundlage für Versetzungen oder Ähnliches ist aber immer der Arbeitsvertrag. Wenn ich laut Vertrag eine bestimmte Position habe, dann habe ich auch Anspruch, zu dieser Position zurückzukehren. Meistens liest man sich diese Stellen im Vertrag nicht so genau durch und stellt das erst dann fest, wenn es wichtig wird.

Worauf muss ich achten? Wie könnte so eine Stelle im Vertrag lauten?

Je konkreter mein Arbeitsgebiet und meine Tätigkeit im Vertrag beschrieben ist, desto eher habe ich Anspruch darauf, wieder genau da zu arbeiten, wo ich vorher war. Wenn dort aber etwas davon steht, dass ich zum Beispiel 'nach Weisung des*der Arbeitgeber*in' handeln muss, dann kann ich nach der Rückkehr auch einer anderen Abteilung oder einer anderen Tätigkeit zugewiesen werden. Das ist eigentlich der Grundsatz im Arbeitsrecht: Der*die Arbeitergeber*in bestimmt die Arbeit des*der Arbeitnehmer*in. Wer Glück hat, hat einen guten Vertrag und es ist nicht so. Was aber nie geht: Ich wurde als Ingenieur*in angestellt und soll jetzt das Lager putzen.

Begegnen Ihnen diese Fälle oft?

Sehr oft, ja. Es passiert häufig, dass Menschen nach ihrer Rückkehr in den Job einen anderen Aufgabenbereich bekommen. Ich empfehle dann immer den Dialog mit dem*der Chef*in. Gibt es einen Betriebsrat, dann sollte man am besten auch dort Hilfe suchen. Das Problem ist: Wenn man die großen Geschütze auffährt, wird oft das Vertrauen erschüttert. Der rechtliche Schritt sollte immer der letzte sein, wenn man gerne bei dem*der Arbeitgeber*in bleiben will.

Wie ist das, wenn ich gerade auf Arbeitssuche bin: Kann es von Nachteil sein, dass ich eine Therapie mache oder mal gemacht habe?

Wenn ich im Bewerbungsgespräch danach gefragt werde, ob ich eine Therapie gemacht habe, ist das meistens eine unzulässige Frage. Und eine unzulässige Frage kann man auch einfach unbeantwortet lassen – oder sie verneinen. Es gibt natürlich auch Arbeitsstellen, für die das wirklich wichtig ist und man nicht darum herumkommt, es ehrlich zu beantworten. In der Regel würde ich aber sagen: Die Frage ist nicht zulässig.

Sie haben sich auf Beamtenrecht spezialisiert. Keine Verbeamtung nach Psychotherapie – das ist ein Satz, der manche angehende Lehrer*innen und Jurist*innen verunsichert. Stimmt er denn?

Bei Beamt*innen ist die Sache anders. Bei ihnen ist der Gesundheitszustand – psychisch wie körperlich – tatsächlich immer Teil der Einstellungsvoraussetzungen. Ein*e Amtsärzt*in prüft, ob Bewerber*innen die Zeit an der Dienststelle durchhalten können, ohne vorzeitig berufsunfähig zu werden. Eine Psychotherapie kann zum Problem werden – muss sie aber nicht.

Wovon hängt das ab?

Da kommt es auf den Grund der Psychotherapie an. Eine Therapie aufgrund von Prüfungsstress oder Kummerphasen ist eigentlich bedenkenlos. Diagnosen wie tiefgehende Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen wiederum könnten einer Verbeamtung im Weg stehen. Gegen eine solche Entscheidung kann man grundsätzlich klagen. Dafür braucht man aber ärztliche Gutachten, die dem Gutachten des*der Amtsärzt*in widersprechen. Die Erfolgschancen, dass das klappt, sind mittlerweile tatsächlich höher, weil die höchsten Gerichte ihre Rechtsprechung geändert und die Anforderungen für eine Verbeamtung gesenkt haben.

Was ist Ihre eigene Einschätzung: Wenn ich die Wahl habe, sollte ich eine Therapie oder eine psychische Erkrankung am Arbeitsplatz ansprechen?

Wenn der*die Ärzt*in mir sagt, dass die Krankheit keinerlei Auswirkungen auf meine Arbeit hat, dann würde ich persönlich es nicht kommunizieren. Es ergeben sich daraus meistens keine Vorteile. Leider gibt es auch Kolleg*innen, die damit schlecht umgehen. Das Thema Mobbing begegnet mir immer wieder.

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Hilfe holen

Falls du unter Depressionen leidest und/oder dich Suizidgedanken plagen, findest du bei der Telefonseelsorge online oder telefonisch unter den kostenlosen Hotlines 0800-111 01 11 und 0800-111 02 22 rund um die Uhr Hilfe. Du kannst dich dort anonym und vertraulich beraten lassen. Angehörige, die eine nahestehende Person durch Suizid verloren haben, können sich an den AGUS-Verein wenden. Der Verein bietet Beratung und Informationen an und organisiert bundesweite Selbsthilfegruppen.

Weitere Hilfe und Infos (auch für Partner*innen) gibt es hier: