Bisher heißt es darin: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Das ist den Landesregierungen jedoch zu wenig und sie fordern, dass dieser Artikel um den Zusatz "seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität" ergänzt wird.

In ihrem Antrag beziehen sich die Länder unter anderem auf einen Anstieg der Straftaten gegen queere Personen. Dieser Gruppe sei bisher kein ausreichender Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität gewährleistet worden. Die Länder fordern, dass "das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich grundgesetzlich abgesichert werden" muss. Die Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Artikel würde sowohl die sexuelle Orientierung, als auch das sexuelle Selbstverständnis, "unabhängig davon, ob das empfundene Geschlecht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt" schützen, heißt es weiter.

Ein deutliches Bekenntnis

Eine Änderung des Grundgesetzes sei sowohl ein "Bekenntnis zu einer geschlechterinklusiven Rechtsordnung", als auch "ein klares, verfassungsrechtliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung", welche alle Menschen als gleichberechtigt versteht. Die Länder betonen, dass es sich bei der Ergänzung daher keinesfalls um "vermeintlich 'symbolhafte' oder inhaltsleere" Änderungen handle.

In ihrem Antrag bitten die Länder darum, dass die Gesetzesänderung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 8. Juni gesetzt werden soll. Bisher ist dies noch nicht der Fall (Stand: 31.05.2018, 09:42 Uhr). Ein ähnlicher Antrag scheiterte im Jahr 2011.