Das Düsseldorfer Landgericht kennt sich aus mit kuriosen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Es verhandelte bereits den Fall des Rauchers Friedhelm Adolfs (76). Seine Vermieterin wollte ihn nach 40 Jahren aus der Wohnung werfen – weil sein Zigarettenrauch die Nachbarn belästige.

Am Donnerstag fiel am Landgericht in zweiter Instanz das Urteil in einem Fall, den der Boulevard gerne Pinkel-Prozess nennt. Ein Finanzmanager strullerte in seiner Wohnung im Stehen – hatte sein Gemächt aber nicht im Griff. Als er auszog, war der Marmorboden unter der Toilette hinüber. Verätzt vom Urin, wie ein Sachverständiger für die Vermieterin feststellte. Die ließ den Boden austauschen und zog die Kosten dafür von der Kaution ab: 2000 Euro. Der Manager wollte sich das nicht bieten lassen und zog vor das Amtsgericht. In Richter Stefan Hank fand er offenbar einen Gleichgesinnten, wie die Urteilsbegründung zeigt. ze.tt hat die besten Zitate daraus gesammelt. So geht Pinkeln im Stehen auf Juristendeutsch:

[...] ist davon auszugehen, dass die Abstumpfung des Marmorbodens nicht durch die Verwendung eines ungeeigneten Reinigungsmittels, sondern durch herumspritzenden Urin entstanden ist.
Es erscheint nämlich völlig lebensfremd, dass der unmittelbare Bereich um die Toilette herum mit einem anderen Mittel gereinigt worden ist als der übrige Fußbodenbereich.
Es bedarf [...] keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen [...] eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt.
Trotz der [...] zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet.
Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar [...] mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.

Heißt im Klartext: Solange die Vermieterin nicht darauf hinweist, dass der Boden kein Urin verträgt, darf der Mieter pinkeln wie er will. Das wollte die Vermieterin so nicht akzeptieren und zog vor das Landgericht. Doch auch dort unterlag sie. Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Mieter konnte nicht wissen, dass der Boden dafür ungeeignet war.