Der folgende Artikel thematisiert sexuellen Missbrauch von Frauen und Mädchen und den strafrechtlichen Umgang damit. Es wird aus juristischen Beschreibungen zitiert, in denen sexualisierte Gewalthandlungen geschildert werden, die belastend und retraumatisierend wirken können.

Der Angeklagte Ralf B., 64, ist ein stämmiger Mann mit grauen Haaren und Bürstenschnitt. Ende 2018 sitzt er hinter einer Glasscheibe im Gerichtssaal 219 des Landgerichts im Berliner Stadtteil Moabit. Seinen Kopf hat er auf die linke Hand gestützt. Er lauscht der Staatsanwältin Dorothea Bieniek, einer resoluten Frau mit blondem Pferdeschwanz. Sie verliest die Anklageschrift, welche die mutmaßlichen Taten auflistet – für jede der beiden Schwestern in einem eigenen Absatz: "Der Angeklagte fasste der Zeugin an ihre Vagina und zog ihre Schamlippen auseinander, er rasierte ihnen die Schamhaare.

Er berührte sie auch an den Brüsten, um sich sexuell zu stimulieren." Insgesamt elfmal soll er die zwei Schwestern in Einzelbehandlungen sexuell missbraucht haben. Die Taten sollen sich seit Anfang 2015 über einen Zeitraum von anderthalb Jahren gezogen haben. Damals waren die Schwestern 13 und 14 Jahre alt.

B. wird über Umwege Physiotherapeut

In diese Zeit fällt ein Urteil gegen B. wegen eines ähnlichen Falls. Eine Frau war mit einem Rezept für die Halswirbelsäule zu ihm in die Praxis gekommen. Dennoch zog er ihr die Hose aus. Sie musste dann Übungen auf dem Bauch machen und ihren Po nach oben strecken. Er steckte seinen Finger in ihre Vagina und massierte ihre Brüste. Ein Gericht verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die es zur Bewährung aussetzte. Bewährungszeit: vier Jahre. Außerdem sollte er eine Vereinbarung vorlegen, dass er Patientinnen nicht mehr im Intimbereich behandeln würde. Diese Vereinbarung hat er bei den Schwestern gebrochen.

Wie, lässt sich anhand der vier Prozesstage rekonstruieren. Wegen Rückenbeschwerden besuchen die Schwestern von Ende 2014 an den Physiotherapeuten B., der eine Praxis im Souterrain eines Altbaus im Südwesten Berlins betreibt. B. ist über Umwege in diesen Beruf gekommen. Er wächst in Frankfurt/Oder mit einem älteren Bruder auf. Seine Mutter stirbt, als er sechs Jahre alt ist. Er wohnt mal im Heim, mal beim Vater. Nach der Schule macht er eine Ausbildung auf dem Bau, dann wird er medizinischer Bademeister, bildet sich schließlich zum Physiotherapeuten weiter. Einige Zeit nach der Wende eröffnet er seine Praxis. Er hat zwei Töchter aus erster Ehe. Von seiner Frau ließ er sich scheiden, heiratete wieder, ließ sich wieder scheiden und lebt nun in seiner dritten Beziehung.

Die beiden Mädchen behandelt er zunächst konventionell. Nach und nach verlegt er die Termine auf den späten Nachmittag, sodass er danach keine weiteren Patient*innen hat. Aus 20 Minuten wird eine Stunde oder mehr. B. bittet die Mädchen, sich vollständig auszuziehen und rasiert ihre Schamhaare an der Vulva. Die beiden Mädchen erzählen zu Hause nichts von den Übergriffen.  B. habe sie gebeten, dass es geheim bleiben soll, sagen sie bei einer späteren Vernehmung durch die Polizei. Er schreibt den Mädchen privat Whatsapp-Nachrichten, etwa, wenn sie Geburtstag haben oder wenn er ein neues, milderes Massageöl gekauft hat.

Schließlich kommt es Mitte März 2017 zu folgendem Chat zwischen der Mutter und der jüngeren der beiden Töchter, der im Gericht verlesen wird:

Am Tag nach diesem Chat, einem Sonntag, gehen sie zur Polizei. Die durchsucht später das Haus von B. und seine Praxis, findet jedoch nichts weiter Verdächtiges. Er wird vernommen. Schließlich erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Geständnis ohne Angabe von Gründen für die Taten

Das vierköpfige Schöffengericht versucht nun herauszufinden, was sich abgespielt hat und wie es den beiden Schwestern heute geht. Geleitet wird es vom Berufsrichter Uwe Nötzel, einem Mann mit wachem Blick und sanfter Stimme.

B. gesteht die Taten, aber es ist ein seltsames Geständnis: "Ich wollte medizinisch helfen", sagt er. "Aus heutiger Sicht habe ich ein nötiges Maß an Distanz überschritten und ihnen Unbehagen bereitet." Eine vermeintliche Erregung habe allerdings nicht stattgefunden. "Das ist aus meiner Sicht absurd." Seine Taten wolle er nicht beschönigen, sagt jedoch:  "Mir ist rätselhaft, wie das passieren konnte." Es mache ihn traurig, dass er ihnen so viel Unglück bereitet habe.

Auch die Mutter war bei ihm in Behandlung

Auch die Mutter der beiden ist als Zeugin geladen. Die 44-Jährige Kommunikationsmanagerin war zeitweise selbst bei B. in Behandlung. Sie sitzt sehr aufrecht, eine Hand legt sie auf den Tisch, die andere ruht auf ihrem Schoß. Sie blickt starr nach vorne. B. sieht sie kein einziges Mal an. Laut den Prozessakten hat sie ihrem neuen Mann zur Zeit ihrer Behandlung erzählt, dass B. sie sehr freizügig massiert habe. Der Anwalt des Angeklagten, Walter Otte, will von ihr wissen: "Wie kam es, dass sie ihre Töchter hingeschickt haben, obwohl sie ihrem Mann erzählt haben, er massiere sehr freizügig?" – "Ich habe es nicht hinterfragt oder gedacht, dass meine Töchter in Gefahr sein könnten. Ich hatte keine Zweifel." Heute sei sie wütend, dass der Therapeut sie so ausgenutzt habe. "Und ich mache mir Vorwürfe, nicht auf meine Töchter aufgepasst zu haben."

Es tut ihm leid um die Mädchen, aber vor allem um ihn selbst.
Staatsanwältin Dorothea Bieniek über den Angeklagten Ralf B.

Nötzel will von B. wissen, warum eine Rasur der Schambehaarung notwendig war. "Ich bin Laie, aber mir würde nicht auf Anhieb einfallen, bei Rückenbeschwerden den Intimbereich zu rasieren" – "Ich habe eine Lymphdrainage im Leistenbereich vorgenommen. Da haben die Haare geziept. Darum musste ich sie entfernen." – "Warum haben sie die Schamlippen auseinander gezogen?" – "Ich habe den Leistenbereich seitlich der Schamlippen ausgestrichen. Es kann sein, dass ich dabei die Schamlippen berührt habe" – "Haben sie die Brüste der Mädchen massiert?" – "Sie hatten gar keine Brüste. Und die Brust im vordergründigen Sinne ist nicht Teil der Behandlung gewesen."

Die Psychotherapeutin der älteren Schwester sagt aus

Wie es den Schwestern heute geht, lässt sich nur mittelbar herausfinden. Als sie aussagen, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch die Mutter erzählt von ihnen und die Psychotherapeutin der älteren Tochter ist ebenfalls als Zeugin geladen. Die Mutter sagt: "Meine jüngere Tochter möchte nicht alleine mit einem Mann im Raum sein, außerdem hat sie die Psychotherapie abgebrochen." Für ihre ältere, heute 17-jährige Tochter seien Jungs ein absolutes Nichtthema. Es habe lange gedauert, bis den beiden überhaupt klar wurde, dass der Missbrauch nicht Teil der Behandlung war. Die Therapeutin der älteren Schwester sagt: "Sie kann körperliche Nähe schwer ertragen. Wenn sich ihr jemand nähert, spürt sie ein Stechen und Ziehen."

"Er stellt eine Gefahr für jüngere Frauen dar"

Wie soll B. bestraft werden? Staatsanwältin Bieniek fordert 4 Jahre und sechs Monate Haft und ein fünfjähriges Berufsverbot. "Er zeigt Reue. Es tut ihm leid um die Mädchen, aber vor allem um ihn selbst", sagt sie. B.s Verteidiger Otte bittet darum, seinen Mandanten nicht länger als drei Jahre zu inhaftieren. Das Berufsverbot solle nur für Frauen gelten und die Haftstrafe zunächst ausgesetzt werden, damit B. seine Praxis abwickeln könne. Zum Schluß darf sich B. äußern. Er steht langsam auf, schiebt einige Blätter unter einen weißen Plastikbecher mit Wasser und sagt, dass er das Gericht nur darum bitte, an die sozialen Nöte seiner Familie zu denken.

Das Gericht wird diesem Wunsch nicht entsprechen. Als Richter Nötzel das Urteil am letzten Prozesstag verkündet, hält B. die Augen geschlossen. Im Publikumsbereich stehen die Mutter und ihre beiden Töchter. Drei Jahre und neun Monate Haft. 9.500 Euro Schmerzensgeld. Drei Jahre Berufsverbot, wenn er aus dem Gefängnis kommt. "Strafmildernd wirkt sich aus, dass der Angeklagte gestanden hat", sagt Nötzel. "Negativ zu bewerten ist, dass er unter Bewährung stand." Der Angeklagte habe seine berufliche Tätigkeit missbraucht. "Er stellt eine Gefahr für jüngere Frauen dar." Die Folgen seiner Taten seien gravierend. "Die beiden befinden sich in einer sensiblen Lebensphase, in der es auch darum geht, sexuelle Erfahrungen zu sammeln. Das hat der Angeklagte durch seine Taten in ganz erheblicher Weise belastet."

Den Antrag auf Haftverschonung lehnt das Gericht ab. "Es besteht ein dringender Tatverdacht in zwei neuen Fällen", sagt Nötzel. Im August vergangenen Jahres soll er eine Patientin drei Mal missbraucht haben und eine weitere Patientin sexuell genötigt haben. Ralf B. wird sich wieder vor Gericht verantworten müssen. Als Nötzel sein Urteil verlesen hat, verlassen die Mutter und ihre Töchter den Gerichtssaal. Vor der Tür umarmen sie sich.

None

None