Drei Beschwerden gingen am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Darin klagen junge Aktivist*innen die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat an, die festgesetzten Klimaschutzziele und -maßnahmen nicht hinreichend einzuhalten. Zehn Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland sowie 15 direkt von der Klimakrise Betroffene aus Bangladesch und Nepal beteiligen sich an der Klage. Unterstützt werden sie von den Umweltverbänden Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe und Germanwatch.



"Noch kann es die Menschheit beeinflussen, wie sich der Klimawandel in den nächsten Jahrzehnten und Jahrhunderten entwickeln wird. Doch ohne drastische Emissionsminderungsmaßnahmen könnte eine unwiderrufliche Entwicklung eingeleitet werden, in der als letzte Konsequenz das Überleben der Menschheit infrage steht", heißt es in den ersten beiden Klageschriften.

Ob die Klagen allerdings angenommen werden, ist noch nicht klar.



Auch wenn die Erfolgsaussichten der Klage nicht sonderlich hoch sind, dürfte die Verfassungsbeschwerde nicht umsonst gewesen. Denn das Bundesverfassungsgericht wird nun in jedem Fall zu dem Thema Stellung beziehen können. Das ist allein deswegen so bedeutsam, weil kaum ein anderes Staatsorgan in Deutschland so viel Vertrauen genießt. Entscheidungen, die gegen aktuelle Beschlüsse in der Politik getroffen werden, wie beispielsweise das teilweise Kippen von Hartz-IV-Sanktionen, werden von Medien und Bürger*innen ausführlich aufgegriffen und öffentlich thematisiert.

Rechtswissenschaftler Pestalozza befürwortet, dass das Gericht die Beschwerden zumindest zulässt: "Ich würde es bereits für optimal halten, wenn es – was immer es zur Begründetheit sagt – die Beschwerden für zulässig erachten würde." Das würde dazu führen, dass sich Karlsruhe höchstrichterlich zur Klimapolitik äußert – ob letzten Endes mit Erfolg für die Aktivist*innen oder nicht.

Die Kläger*innen hoffen derweil, dass ein Fall aus den Niederlanden Vorbildcharakter haben könnte. Dort hatte die Umweltorganisation urgenda geklagt und Recht bekommen. Der oberste Gerichtshof verpflichtete am 20. Dezember in letzter Instanz die Regierung zu einem effektiveren Klimaschutz.