Martin Winterkorns Stuhl ist noch nicht ganz kalt, da denkt man in Hollywood schon über eine Verfilmung des Abgasskandals bei Volkswagen nach. Leonardo DiCaprio will sich des Themas annehmen, wie The Hollywood Reporter berichtet. Die Verbindung liegt nahe: DiCaprio ist seit Jahren gegen Umweltrüpel aktiv – zwischen seinem und dem Instagram-Profil des WWF gibt's kaum mehr Unterschiede.

Für den Film haben sich Paramount Pictures und DiCaprios eigene Produktionsfirma Appian Way die Rechte an einem Sachbuch gesichert, das noch gar nicht veröffentlich wurde. Der Wirtschaftsjournalist Jack Ewing von der New York Times schreibt zurzeit die Geschichte des VW-Konzerns nieder, von den Anfängen bis ins Jetzt. Der Arbeitstitel: "Too Big To Fail".

Bloß kein Stress!

VW dürfte es nicht freuen, dass der Skandal auch noch zum Hollywood-Spektakel ausgedehnt wird. Kann sich der Großkonzern deshalb in einem juristischen Präventivschlag gegen den Film wehren? Und wie sieht die Rechtslage aus: Kann man einfach Merkels Beinbruch beim Skilaufen verfilmen, "The Rise and Fall of Karl-Theodor zu Guttenberg" drehen oder den Überwachungsskandal der NSA verfilmen, ohne Stress zu bekommen?

Die Münchner Rechtsanwältin Hanna Bickel berät und vertritt Mandanten unter anderem aus den Bereichen Film und Fernsehen. Sie hat uns erklärt, was Filmemacher beachten müssen, wenn sie sich kritisch an zeitgeschichtlichen Ereignissen oder Biographien abarbeiten.
Frau Bickel, kann VW gegen die Verfilmung des Skandals vorgehen, um einen etwaigen Image-Schaden zu verhindern?

Hanna Bickel: Gegen die Verfilmung des VW-Skandals an sich kann sich VW nicht wehren. Natürlich kann über diese zeitgeschichtlichen Ereignisse auch im Rahmen eines Films berichtet werden. Wir erleben es aber immer wieder, dass betroffene Unternehmen bereits im Vorfeld mit Produktionsunternehmen Kontakt aufnehmen. Es werden dann gerichtliche Schritte etwa für den Fall unzutreffender beziehungsweise ehrverletzender Darstellungen angedroht.

Gibt es Unternehmen, die damit Erfolg hatten?

Ein bekanntes Beispiel ist der Fernsehfilm "Contergan". Das Pharma-Unternehmen Grünenthal konnte die Ausstrahlung des Films in der ARD zunächst verhindern. Der Film kam erst ein Jahr später zur Ausstrahlung.
Wie können sich der Autor und die Produktionsfirma absichern, um eine rechtliche Auseinandersetzung mit Unternehmen oder auch Einzelpersonen zu verhindern?

Es ist sehr üblich und auch unbedingt zu empfehlen, Drehbücher, die zeitgeschichtliche oder biographische Inhalte haben, insbesondere unter äußerungsrechtlichen Gesichtspunkten im Vorfeld rechtlich zu prüfen. Auch der Drehbuchautor sollte bereits vor der Herstellung eines ersten Entwurfs rechtlich gebrieft werden.
Und im Optimalfall sollte ein Leonardo DiCaprio mit offenen Karten spielen und in Kontakt mit VW treten?

Eine Zusammenarbeit der Produktionsfirma mit VW wäre theoretisch denkbar, in diesem Fall aber wohl unrealistisch. Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen erfolgt unserer Erfahrung nach relativ selten. Manchmal arbeiten Filmproduktionsunternehmen aber mit im Film dargestellten Personen oder ihren Hinterbliebenen zusammen, um Angriffe gegen den Film zu vermeiden.