Der Kopf dröhnt, Nase zu, ihr hustet im Minutentakt: Heute wird das nichts mit arbeiten. Wenn ihr das morgens feststellt, solltet ihr als Erstes eurem*r Chef*in Bescheid sagen, damit er*sie planen kann. Bei manchen Betrieben muss man erst nach zwei oder drei Tagen ein Attest vorbeibringen und ihr könnt euch erstmal im Bett (oder unter einem Berg Taschentücher) vergraben und euch durch das Internet klicken.

Wenn ihr länger krank seid, bekommt ihr vom Arzt drei Zettel: zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) und einen Durchschlag, den du selbst behältst. Eine der beiden AU geht an eure*n Arbeitgeber*in. Für manche ist es o. k., wenn ihr die Bescheinigung erst vorbeibringt, wenn ihr wieder gesund seid. Ansonsten müsst ihr den Zettel einscannen und per Mail oder per Post schicken. Das solltet ihr aber unbedingt nachfragen.

So bekommt ihr auch bei langen Krankheiten Geld

Die andere AU müsst ihr an eure Krankenkasse schicken. Das ist wichtig, falls ihr länger als sechs Wochen krank seid. Dann muss nämlich nicht mehr der Betrieb für euch zahlen, sondern die Krankenkasse übernimmt. Das sogenannte Krankengeld liegt allerdings etwas geringer als das Gehalt, nämlich bei 70 Prozent des Bruttolohns (beziehungsweise höchstens 90 Prozent vom Nettogehalt). Ein Beispiel: Wenn ihr 2.000 Euro im Monat verdient, bekommt ihr 1.400 Euro Krankengeld.

Das gilt aber nur, wenn ihr gesetzlich versichert und Arbeitnehmer*innen seid. Privat Versicherte (das sind meistens Selbstständige oder Freiberufler) bekommen kein Krankengeld. Und auch Arbeitslose oder Studierende nicht.

Außerdem muss die AU rechtzeitig bei der Krankenkasse ankommen. Oft heißt das: innerhalb einer Woche, nachdem ihr sie erhalten habt. Schickt ihr sie erst später, kann es passieren, dass die Kasse nicht rechtzeitig zahlt. Also besser nicht zu Hause rumliegen lassen.

Krankgeschrieben – und nun?

Okay, der Zettel ist abgeholt und du bist für zwei Wochen krankgeschrieben. Darfst du noch einkaufen, zu den Eltern fahren und sich von ihnen umsorgen lassen wie früher oder Freunde treffen – oder gibt es dann Ärger? 

Wichtig ist: Ihr dürft nichts tun, was eure Heilung verzögern könnte. Lange Partynächte sind also nicht drin. Auch in einem Nebenjob solltet ihr besser nicht arbeiten. Außer es sind kleine Arbeiten, die eure Genesung nicht stören. Allerdings kann es natürlich passieren, dass die Chefetage das anders sieht und euch kündigt. Dann müsstet ihr von einem Gericht klären lassen, ob ihr euch falsch verhalten habt.

Vielleicht wollt ihr euren Vorgesetzten sagen, worunter ihr leidet. Zum Beispiel weil ihr schwimmen sollt, um euer verletztes Knie zu trainieren, und ihr Angst habt, dass Kolleg*innen euch im Schwimmbad sehen. Trotzdem: Es geht niemanden im Unternehmen etwas an, was ihr habt. Ihr solltet euch gut überlegen, ob und was Kolleg*innen oder Chefs*innen wissen müssen – auch wenn ihr ein gutes Verhältnis habt.